Nach dem Tod des Standesbeamten Ahrens vom Hof Steffenshagen wurde durch die herzogliche Verwaltung ein neuer Standesbeamter mit zwei Stellvertretern berufen. Die Ernennung zweier Stellvertreter lässt erkennen, wie wichtig der Domanialverwaltung das Personenstandswesen war. Es wurden berufen:
„1899: Für das Kirchspiel Steffenshagen wurde ein neuer Standesbeamter berufen.“ weiterlesenSchlagwort: Kirche
1818: Zusammenschluss von Kirchgemeinden der Region
Mit der Superintendentur Steffenshagen wurde verwaltungstechnisch umgesetzt, was längst gängige Praxis war. Zum Kirchspiel Steffenshagen (Kirchenjurat M.Baade aus Reddelich) gehörten Klein -, Vorder-, und Hinterbollhagen sowie Brodhagen, Fulgen, Glashagen, Reddelich, Ober-, Nieder- und Meierei Steffenshagen, Stülow und Wittenbeck.
1704 und 1751: Beichtkinderverzeichnisse
Die Jahre 1704 und 1751 sind eine Zeitmarke, die in diversen Chroniken der Region sehr oft auftauchen. Wie auch bereits 1704, ließ die Kirche 1751, von ihren Pastoren, sogenannte Beichtkinderverzeichnisse erstellen. Dies geschah im Rahmen der Verantwortlichkeit der Kirchenämter für das Standeswesen. Da in diesen Jahren wohl so ziemlich alle Einwohner Mecklenburgs, zumindest im ländlichen Raum, christlich getauft und konfirmiert waren, sind diese Verzeichnisse wie Einwohnerlisten zu sehen. Das Beichtkinderverzeichnis aus dem Jahr 1704 wurde von Pastor Stephanus Sehuse aus Stephanshagen verfasst und bestätigt, unter anderen, durch den Kirchenjuraten (Kirchenvorstandsmitglied) Hans Bade (70) aus Reddelig.
„1704 und 1751: Beichtkinderverzeichnisse“ weiterlesen1552: Säkularisation des Doberaner Klosters
Der Klosterbesitz von Doberan wurde am 7. März in das herrschaftliche Domanium integriert. Zum Klosterbesitz gehörten auch die Dörfer Reddelich und Brodhagen. Mit der Säkularisation erfolgte ein Wechsel der Grundherrschaft von der geistlichen in die Weltlich-Herrschaftliche. Ein herzoglicher Küchenmeister mit Beamten und von ihnen eingesetzte Dorfschulzen bestimmten über das Leben der Bewohner in den Dörfern, über die zu leistenden Abgaben und Dienste. Als Vertreter der Landesherren übte der Küchenmeister auch die Gerichtsbarkeit aus.
„1552: Säkularisation des Doberaner Klosters“ weiterlesen1549: der evangelische Glauben wurde in Mecklenburg Staatsreligion.
Der Mecklenburgische Landtag in Sternberg beschloss 1549 die Verbindlichkeit des evangelischen Glaubens für alle Mecklenburger. Eine Landeskirche auf evangelischer Basis, die unter der Leitung der Herzöge stand, wurde gegründet. Damit wurde die Grundlage für die Reformation in Mecklenburg geschaffen.
1368: Weihe des neuen Münsters Doberan
Am 4. Juni wurde, nach sechzigjähriger Bauzeit, das neue Münster Doberan geweiht. Das Doberaner Kloster war wegen der Hostie "Heiliges Blut" ein bedeutender Wallfahrtsort. Dieses großartige Bauwerk wurde vor allem durch die Einkünfte des Klosters aus dem umfänglichen Grundbesitz – wozu auch Reddelich und Brodhagen gehörten – möglich. Es ist dass älteste, erhaltene Bauwerk der Region.
1312: Truppen aus Rostock überfielen Dörfer der Region
Viel ist über diese Repression nicht überliefert, was auf ein relativ gewöhnliches Ereignis zur damaligen Zeit hindeutet. Einzige, derzeit bekannte Quelle ist das MUB [26]. Dort ist eine Schadensliste zu diesem Ereignis dokumentiert.
„1312: Truppen aus Rostock überfielen Dörfer der Region“ weiterlesen1218: Heinrich Borwin, Fürst der Mecklenburger, bestätigte dem Kloster Doberan dessen Güter.
Heinrich II. Borwin, Fürst von Rostock, und sein Bruder Nicolaus, Fürst von Mecklenburg, bestätigten dem Kloster Doberan Besitz und Rechte. … Diese stete Bestätigung der klösterlichen Rechte und Privilegien setzte sich bis zur Säkularisierung der Kirche fort.
Der Name Radeclhe änderte sich in den Urkunden in Radecle. Die Namensschreibweise war nie statisch. bereits 1230 hieß Reddelich wieder Radechle
1209: Papst Innocentius III. nahm das Zisterzienserkloster Doberan in seinen Schutz.
… und bestimmte mit diesem, auf den 25. November datierten Akt, dessen Rechte und Freiheiten.
Der Name Raducle änderte sich in den Urkunden in Radeclhe.
1189: Ausstellung (angebliche) einer Urkunde vom Fürsten Nicolaus an das Kloster Doberan.
Mit dieser Urkunde vom 8. April war die Grundherrschaft des Doberaner Klosters über die oben genannten Klosterdörfer besiegelt. Die Bauern befanden sich nun in feudaler Abhängigkeit von dem geistlichen Grundherrn. Ihm gehörte Grund und Boden. Die Abgaben und Dienste der Bauern bestimmten die Wirtschaftskraft des Klosters und gestatteten neben den Leistungen der Mönche und Laienbrüder den Bau des großartigen Doberaner Münsters. Gericht hielt der Klostervogt unter freiem Himmel auf dem Brusower Gebiet. Dazu ist im MUB/147 vermerkt:
1179: Überfall auf das Kloster in Althof
Alle Mönche wurden umgebracht und das Kloster zerstört. Wie neuere Forschungen ergaben, ist der Überfall vom 10. November nicht als Wendenaufstand zu werten, sondern geschah im Zusammenhang mit Thronfolgestreitigkeiten der Erben Pribislaws. 1186 begann die Neuansiedlung des Klosters in Doberan, auf seinem heutigen Standort.
1171: Gründung des Klosters Doberan
Am 1. März 1171 wurde das Kloster Doberan im heutigen Althof, gegründet. Dieses war bis zur Reformation Besitzer von Reddelich und Gründer, wie Besitzer von Brodhagen. Daraus resultiert die Bedeutsamkeit für unsere Vorfahren.
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