Rechtsnorm für die Straßenausbaubeiträge ist das Kommunalabgabengesetz (KAG), welches ein Landesgesetz ist. Die Initiative zur Abschaffung ging von der Stadt Bad Doberan aus und zielt auf den Teil mit den Straßenbaubeiträgen.
Dazu ist im KAG M-V § 7(8) geregelt:
Zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau notwendiger, öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sind Straßenbaubeiträge zu erheben.
Der Bürgermeister von Bad Doberan hat in einem Rundschreiben die umliegenden Gemeinden gebeten, sich der Initiative anzuschließen. In Reddelich hat er dazu offene Türen eingerannt – wie man so schön sagt. Die Initiative wurde in den Gemeindegremien besprochen und einmütig befürwortet. Der Bürgermeister wird Herrn Bürgermeister Semrau anschreiben und die Unterstützung Reddelichs anbieten.
Zur Begründung wurden durch die Stadt Bad Doberan u. a. die Argumente aufgeführt:
- Länder wie Hamburg, Berlin oder Baden-Württemberg erheben keine Straßenbaubeiträge mehr, in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein wird über die Novellierung des Kommunalabgabegesetzes diskutiert.
- Die Straßenbaubeiträge stellen eine unverhältnismäßige Härte für die anliegenden Eigentümer dar und führen im schlimmsten Fall zur Insolvenz oder zu jahrelanger Verschuldung der Beitragspflichtigen. In Einzelfällen ist die zu leistende Abgabe höher, als der Wert des anliegenden Grundstückes oder der Immobilie.
- Es handelt sich ausschließlich um eine Abgabe, die kommunale Straßen betrifft. Die Sanierung von Bundes- und Landstraßen wird zu 100% durch Steuermittel finanziert. Dies bedeutet, dass die Eigentümer von Grundstücken an kommunalen Straßen deutlich schlechter und damit ungleich behandelt werden, als Eigentümer an Bundes- und Landstraßen. Die Abgabe wird von Beitragspflichtigen als ungerecht empfunden und sie ist es auch.
- Kommunale Straßen werden von vielen Verkehrsteilnehmern genutzt und damit auch abgenutzt. Das beste Beispiel ist der sich gerade in der Sanierung befindende Parkentiner Weg in Bad Doberan, der in erster Linie eine Durchgangsstraße ist. Es müssen aber die Anwohner und nicht die viel größere Anzahl von Fremdnutzern anteilmäßig für die Sanierung der Straße aufkommen, Hier wird eindeutig gegen das Verursacherprinzip verstoßen, was ja eigentlich die Grundlage des Kommunalabgabegesetzes sein sollte. Ferner verstößt das KAG M-V auch gegen das Äquivalenzprinzip. Den Vorteil der Sanierung einer Straße haben alle Nutzer und nicht nur die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
- Die Kommunen sind Eigentümer der Straßen und Eigentum verpflichtet gemäß Grundgesetz. Viele Kommunen können aber aus finanziellen Gründen der Wartung und Pflege ihrer Straßen nicht in dem Maße nachkommen, wie es zur Verhinderung von Schäden nötig wäre. Die mangelnde Wartung der Straßen zahlen dann am Ende anteilmäßig die Anlieger.
- Die Änderung des bestehenden KAG M-V würde die Verwaltung, bzgl. der Erstellung der Bescheide inkl. der Widerspruchsbearbeitung, deutlich entlasten.