Über die Dorfschulzen vor der Reformation ist uns im Grunde nur bekannt, dass es sie gegeben hatte und sie für die Einsammlung der Abgaben und Durchsetzung der Rechte des Grundherren verantwortlich waren. Bei Neusiedlungen fiel das Schulzenamt an den Lokator (Initiator und Anführer der Neusiedler) der auch als Richter für Bagatellfälle fungierte. Später gab es von freien Wahlen bis zur Einsetzung der Schulzen alle Varianten.
Erwähnung fanden in den landesherrlichen Unterlagen Mecklenburgs auch Freischulzen, also solche, die von Frondiensten befreit waren. Wie in Reddelich und Brodhagen verfahren wurde, wissen wir nicht. Das Schulzenamt verlor nach und nach seine Privilegien und wurde im Domanium meist an den Schulzenhof gekoppelt. In Reddelich war das lange Jahre die Hufe IV. Seit wann konnte nicht ermittelt werden. Den Begriff Dorfschulze mit Bürgermeister zu interpretieren trifft den Kern nicht ganz. Er war eine vom Domanialamt eingesetzte Person mit der Aufgabe die herrschaftlichen Weisungen im Dorf kundzutun und durchzusetzen sowie Beschwerden und Anträge der Dorfbewohner zu sammeln und dem Amt zu übergeben.
Praktischerweise wurde der Hauswirt des sogenannten Schulzenhofes auch als Schulze eingesetzt. Das mag mit der entsprechenden Ausstattung des Schulzenhofes, wie zum Beispiel einem Büroraum als Schreibstube und Aktenlager oder Platz und Räumlichkeit zur Zwischenlagerung der Abgaben zusammenhängen. Aber auch die automatische Einarbeitung des Hofnachfolgers in die Schulzenarbeit wird dabei eine Rolle gespielt haben. Wahrscheinlich wurden die Reddelicher Dorfkinder mit Einführung der Schulpflicht bis zum Bau der Schule 1852 auch auf dem Schulzenhof unterrichtet und der Lehrer war dort Einlieger.
Artikel aktualisiert am 19.03.2024