Die Geschichte der Reddelicher Häuslereien

Von Reinhold Griese (Recherche, Text), Ulf Lübs (Text, Layout)

Was muss man sich unter einer Häuslerei vorstellen? In der Mitte des 19. Jahrhunderts erließ der mecklenburgische Großherzog die Verordnung, Häuslereien (Grundstücke mit Haus und Gartenland) zu schaffen. Damit sollte erreicht werden, dass die Menschen im Lande bleiben. So entstanden auch in Reddelich und Brodhagen seit 1851 Häuslereien, die die Menschen an Grund und Boden binden sollten. Das Leben der Häusler war hart. Neben der Haupterwerbsarbeit als Landarbeiter oder Handwerker musste das Gartenland hinter dem Haus sowie das Pachtland bearbeitet und das Vieh versorgt werden.

Häuslerei Nr.BauherrBaujahr
1Johann Griese1851
2 Joachim Kröger 1851
3 Frahm1851
4 Schmidt1853
5 Christian Rowoldt 1859
6 Christoph Fett 1869
7 Hermann Schmidt 1874
8 Christian Vick 1874
9Joachim Pentzien1874
10Carl Allwardt1874
11Joachim Zierow1882
12Heinrich Glöde1888
13Johann Schönfeldt1882
14Wieck1888
15Johann Bull1889
16Kadow1885
17Heinrich Hamann1887
18Carl Reincke1887
19Molkereigenossenschaft (Mitarbeiterwohnung)1887
20Johann Roß 1889
21Johann Gratopp 1892
22Fritz Köpcke 1892
23Heinrich Rowoldt 1908
24Katen Hufe IX 1834
25Johann Roß1808
26Johann Lau1909
27Hans Barten, nicht bebaut
28Otto Gröhn1918
29Ernst Hamann1914
30nicht realisiert
31Karl Vanheiden1908
32Helmuth Köster1908
33Richard Bernd1909
34Ernst Hamann 1921
35Maria Rausch 1920
36Heinrich Westendorf 1922
37Paul Völker1921
38Katen Hufe VIII 1931
39Hermann Zirbel 1933
40Sparkassenverein 1934
41Rudolf Peters 1937

Im 19. Jahrhundert wanderten viele Mecklenburger aus. Die Aufhebung der Leibeigenschaft gab ihnen die notwendige Freiheit, und die schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen in Mecklenburg den Grund dazu. Die großen Verluste von Landeskindern wollte das Kammerkollegium Schwerin unter Friedrich Franz II. eindämmen. Der Großherzog erließ das sogenannte Häuslerpatent, um diesen Exodus zu verhindern und durch Wohneigentum das Leben auf dem Land auch für Landarbeiter und Handwerker erträglicher zu machen. Im Jahre 1846 wurden deshalb die Domanialämter in einem Zirkular angewiesen, für die Arbeitskräfte in den Domanialdörfern die Möglichkeit zum Bau von Häuslereien zu schaffen.

In Reddelich wurden 1851 die ersten Häuslereien neu gebaut. Handwerkern, Tagelöhnern und Einlieger, die bei Bauern oder Büdner wohnten, durfte gestattet werden ein Haus zu bauen. Die einzeln stehenden Häuser waren nach einem Bebauungsplan in Häuserreihen zu errichten. Baugenehmigungen wurden unter folgenden Auflagen und Bedingungen erteilt:

  • Eine feuerfeste Dacheindeckung war zu realisieren.
  • Das Haus war nur für den Wohnungsbedarf einer Familie zu bemessen.
  • Es waren keine Abweichungen vom genehmigten Bauplan zulässig.
  • Es waren nur Bauherren mit Einwohnerrecht im Domanium zulässig.
  • Ein Vermögen von mindestens zweidrittel des Baugeldes war durch den Bauherren nachzuweisen.
  • Die Versicherung des Hauses bei der Domanialbrandkasse war Pflicht.
  • Der herzoglichen Kammer war ein Vorkaufsrecht einzuräumen.
  • Eine Teilung oder Zusammenlegung der ausgewiesenen Baugrundstücke war nicht zulässig.

Zu den Häuslereien gehörte ein eigenes Haus mit Land für einen Garten und zur Kleintierhaltung. Es bildete sich die soziale Schicht der Häusler heraus. Ihre Erwerbsquelle war die Tätigkeit als Landarbeiter bei den Bauern, als Arbeiter in der Forst oder beim Gleis- und Straßenbau sowie auch als Handwerker. In Reddelich entstanden diese Häuslereien ab 1850.

Die ersten drei Häuslereien in Reddelich wurden 1851 am Weg nach Jennewitz gebaut. Das Dorf gestaltete sich wie eine Pfanne. Die Bauern saßen an der Pfanne, die Büdner und Häusler befanden sich am Stiel. So hieß es damals. Die Stiele waren die Wege vom Dorfzentrum nach Jennewitz und Glashagen, auch die Chaussee. Die Häuslerei Nr. 4 wurde an dem Weg nach Glashagen gebaut, die Häuslerei Nr. 5, die heutige KITA, jedoch sechs Jahre später wieder am Weg nach Jennewitz. Erst zehn Jahre später, 1869, wurde die Häuslerei Nr. 6 in unmittelbarer Nachbarschaft zum Chausseewärterhaus, der späteren Häuslerei Nr. 20, gebaut. Zu einer Schankwirtschaft wurde die Häuslerei Nr. 6 erst 1892 umgebaut.

1853 wurden in Reddelich 6000 Quadratruten (12,6 ha) Ackerland als Pachtland für Häusler und Einlieger reserviert. Bei der Vergabe wurden Lage, Alter und Bedürfnis der Interessenten berücksichtigt. Die Einlieger oder Häusler, die im Dorfe wohnten, konnten 185 bis 200 Quadratruten (2600 bis 4200 m²) Land zur eigenen wirtschaftlichen Nutzung pachten. Sie mussten einen Vorsteher wählen, der ihre gemeinschaftlichen Verhältnisse und Obliegenheiten vertrat. Die Pachtdauer von 1849 bis 1860 bestand gemeinschaftlich.

Dass Deutschland und somit auch Mecklenburg durch Reparationszahlungen aus Frankreich nach 1871 einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebte, war auch in Reddelich zu spüren. 1874 wurden drei Häuslereien (Nr. 7 bis 9) in Nachbarschaft der Häuslerei Nr. 4 gebaut und mit der Häuslerei Nr. 10 die Häuslerreihe an der Chaussee erweitert. In den Folgejahren bis 1889 wurden die Häuslereien Nr. 11 bis 19 beidseitig der heutigen B 105 errichtet.

Bemerkenswert ist die Geschichte der Häuslerei Nr. 20, die 1842 als Chausseewärterhaus für die ausgebaute Poststraße zwischen Kröpelin und Doberan gebaut wurde. Das Anwesen wurde 1889 in dieser Funktion offensichtlich nicht mehr benötigt. Es wurde privatisiert und fortan als Häuslerei Nr. 20 geführt. Interessant in dem Zusammenhang ist auch, dass die ehemalige Chausseegeldeinnehmerstation vom neuen Eigentümer zu einer Gastwirtschaft mit Logierhaus und die Hauslerei Nr. 6 in unmittelbarer Nachbarschaft zur gleichen Zeit (1892) zu einer Schankwirtschaft umgebaut wurden. Konkurenzstreitigkeiten sind uns nicht überliefert, augenscheinlich war das Geschäft für beide lukrativ genug.

1892 wurden in Reddelich zwei Häuslereien (Nr. 21 und 22) auf nicht zusammengehörigen Grundstücken errichtet. Bautechnisch gesehen war das Jahr 1892 ein Boom-Jahr ohne gleichen. Neben den planmäßigen Bauvorhaben mussten die Gebäude, die durch den Großbrand von 1891 im Dorfzentrum vernichtet wurden, wieder aufgebaut werden. Dabei handelte es sich immerhin um drei komplette Bauernhöfe (Hufen III; V und VI) und eine Scheune der Hufe IV.

Das 20. Jahrhundert begann in punkto Häuslereibau etwas zögerlich. Erst 1908 wurde mit der Häuslerei Nr. 23 die Kette fortgesetzt. Die Häuslerei Nr. 24 stand schon seit 1834 als Altenteilkaten auf der Hufe IX. Mit der Auflösung der Hufe wurde der Katen separat verkauft und fortan als Häuslerei Nr. 24 geführt. Ebenfalls 1908 wurde mit den Häuslereien Nr. 25 und 26 die Besiedlung beidseitig der heutigen B 105 fortgesetzt. Mit der Häuslerei Nr. 25 ist erstmalig in Reddelich eine zweigeschossige Häuslerei errichtet worden.

Bei den nachfolgenden Häuslereien stimmt die fortlaufende Nummerierung nicht mehr mit den Baujahren der Gebäude überein. Wahrscheinlich wurden die Häuslereinummern, bei denen es sich ohnehin um eine verwaltungstechnische Nummerierung, ohne Bezug zur Örtlichkeit handelt, mit der Reservierung der Flächen für die Bauplätze vergeben. So wurde der Bauplatz für die Häuslerei Nr. 28 im Jahr 1918 verkauft, jedoch erst 1936 bebaut. Auch haben in dieser Zeit Maurer oder Zimmerleute Bauplätze erworben und bebaut, die nach kurzer Zeit weiterverkauft wurden. Nicht belegt, aber logisch, ist der erwerbsmäßige Häuserbau durch die Baufachleute in Feierabendtätigkeit, an der Gewerbeordnung vorbei. Wenn dies nicht spekulativ erfolgte und der monetären Realisierung der Arbeitskraft diente, war es ja auch nichts Ehrenrühriges.

Bäckermeister Richard Bernd errichtet 1909 als Häuslerei Nr. 33, eine Bäckerei. In der Regel wurden die Häuslereien im 20. Jahrhundert mit Einliegerwohnungen gebaut, was dem Bauherren Zusatzeinnahmen zur Baufinanzierung verschaffte. Nach dem ersten Weltkrieg wurde dies sogar staatlich gefördert. So wurden 1921 zum Bau der Häuslereien Nr. 34 bis 37, am Weg nach Glashagen, hinter den Bahngleisen, Staatsbeihilfen bereitgestellt. Leitsätze für die Durchführung des Bauhilfeverfahrens bei der Gewährung von Darlehen aus Staatsmitteln nach dem Gesetz vom 4. Februar 1921 betreffend der Bereitstellung von Staatshilfen zur Herstellung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden für ländliche Siedlungen waren:

  • Bei Berechnung der Beihilfen werden berücksichtigt: Wohnflächen bis zu 70 m², Stallräume bis zu 70 m², Scheunenräume bis zu 80 m².
  • Der der Berechnung zugrunde zu legende Einheitssatz betrug je Quadratmeter: Für Wohnflächen 330,- M, für Stallräume 150,- M, für Scheunenräume 80,- M.
  • Das Siedlungsamt hatte für 100 Jahre das Vorkaufsrecht.
  • Es müssen Mietwohnungen geschaffen werden, wobei besonders kinderreiche Familien, Familien von Kriegsteilnehmern und Kriegsbeschädigten sowie der im Kriege Gefallenen bei der Vermietung zu berücksichtigen waren.
  • Der Mietpreis wurde vom Siedlungsamt festgelegt. Für den Hausbesitzer wurde der Mietwert bestimmt.
  • Die Bauhilfe wurde als Hypothek im Grundbuch für das Siedlungsamt eingetragen.
  • Nach 20 Jahren ist die Beihilfe mit vier Prozent zu verzinsen und mit einem Prozent zu tilgen.

Die Häuslerei Nr. 41 von 1937 ist die Letztgebaute. Bei den Wohnhäusern, die nach 1945 gebaut wurden spricht man nicht mehr von Häuslereien.

Artikel aktualisiert am 23.03.2024