Von Reinhold Griese (Recherche, Text), Sven Morwinsky (Archivmaterial), Ulf Lübs (Layout).
In Brodhagen gab es über mehrere Jahrhunderte drei Hufen. Heute ist von ihnen nichts mehr zu sehen. Die Felder und Wiesen sind an auswärtige Landwirte verpachtet und die baulichen Anlagen auf den Höfen abgerissen. Die Höfe wurden parzelliert und mit Eigenheimen bebaut oder an einen Kleingartenverein verpachtet. Zur allgemeinen Hufengeschichte und Begriffserklärungen verweisen wir auf die Seite: Die Geschichte der Reddelicher Hufen. Die frühe Entwicklung der Hufen ist dort ähnlich wie in Brodhagen verlaufen.
1792 wurden die Hauswirte von Brodhagen von den Naturaldiensten befreit und erhielten einen Pachtvertrag für 21 Jahre von 1792 bis 1813. Der Pachtvertrag wurde nicht mit den einzelnen Bauern, sondern gesamt mit den drei Hauswirten: Dorfschulze Bull, Gustav Pentzin und Claus Pentzin, also einheitlich mit der ganzen Dorfschaft abgeschlossen. Die Bauern hafteten gesamtschuldnerisch. Bei Tod eines Hauswirtes trat auch in Brodhagen die im Amtsbereich praktizierte Pseudoerbfolge ein. D. h., eines der hinterbliebenen Kinder wurde Hauswirt, wenn es keine Einwände gegen seine Tüchtigkeit gab. Das Amt behielt sich die freie Verfügbarkeit bei Erledigung des Gehöftes vor. Es setzte dann einen neuen Wirt oder einen Interimswirt ein. Letzteres für die Zeit bis ein Erbe das Gehöft übernehmen konnte.
In Brodhagen mit seinen drei Hauswirten und einigen Büdnern war der Pachtvertrag 1813 zu Ende. Die Dorfschaft bekam nur eine Zeitverpachtung von sieben Jahren und keine Vererbpachtung. Begründet wurde dies wie folgt:
Die Ackerflächen liegen nicht nur auf dem Brodhäger sondern davon getrennt auf auf dem Doberaner Felde, und einige Wiesen befinden sich am Conventer See. Weiterhin sind die Hufe im Gemenge und nicht separiert. Das bedeutet, der zusammenhängende Acker gehörte verschiedenen Besitzern. Der Boden in Brodhagen trug nur schlechte Ernten. Die Hauswirte waren nicht vermögend und mit ihren pflichtgemäßen Abgaben im Rückstand.
Die neue Pachtperiode für die Dorfschaft Brodhagen ging von 1820 bis 1843. Die Hauswirte der drei Hufen waren: Gustav Pentzien (Hufe I), Schulze Joachim Bull( Hufe II) und Hinrich Pentzien(HufeIII). sowie die fünf Büdner: Peter Jenning (B 1a), Boeckmann (B 1b), Johann Vick (B 2), Joachim Pentzien(B 3) und Joachim Wendelborn (B 4). Der Acker musste in sieben Schlägen eingeteilt werden. Von den Hufen wurden Bonitierungsprotokolle angefertigt.
1850 erhielten die Hauswirte Johann Penzin, Schulze Bull und Joachim Penzin einen Zeitpachtvertrag für 14 Jahre. Es wurde festgelegt, dass die Pächter ihr Ackerland in sieben Schlägen einteilen und die Fruchtfolge einhalten mussten. Die Einlieger, die bei den Hauswirten wohnten, erhielten von diesen:
- Eine Wohnung mit einer Stube, zwei Kammern, Küche, Gartenland,
- Stallung für Kleinvieh für zwei Schafe, eine Ziege, ein bis zwei Schweine,
- 150 Quadratruten Ackerland mit unentgeltlicher Bestellung und Abfuhr der Ernte,
- Weide für zwei Schafe auf der Brache und
- Fuhren zur Hebamme und zum Arzt.
1864 erhielten die drei Hauswirte Joachim Penzin, Schulze Bull und Peter Penzin einen Pachtvertrag bis 1880. 1874 erfolgte die Regulierung und Vererbpachtung von Dorf Brodhagen als Voraussetzung für die Gemeindegründung.
Zu Johanni 1873 lief der Kontrakt der Hauswirte von Obersteffenshagen ab. Die Feldmark wurde neu reguliert und die Bauernhufe wurden vererbpachtet. Dabei sollte der Acker der Schule von Brodhagen, der ursprünglich von den Obersteffenhäger Hufe entnommen worden war, zum Register von Brodhagen kommen. Dadurch soll der Lehrer von Brodhagen wünschenswertes Ackerland erhalten.
Mit der Bodenreform 1945 begann im Grunde die Auflösung der Hufen. Keiner der drei Großbauern hielt es danach noch länger auf seinem Hof aus. Die speziellen, persönlichen Gründe für die Flucht sind uns nicht bekannt. Die allgemeinen Gründe sind im Artikel Landwirtschaft in der Gemeinde zur DDR-Zeit beschrieben.