Die Jahre 1704 und 1751 sind eine Zeitmarke, die in diversen Chroniken der Region sehr oft auftauchen. Wie auch bereits 1704, ließ die Kirche 1751, von ihren Pastoren, sogenannte Beichtkinderverzeichnisse erstellen. Dies geschah im Rahmen der Verantwortlichkeit der Kirchenämter für das Standeswesen. Da in diesen Jahren wohl so ziemlich alle Einwohner Mecklenburgs, zumindest im ländlichen Raum, christlich getauft und konfirmiert waren, sind diese Verzeichnisse wie Einwohnerlisten zu sehen. Das Beichtkinderverzeichnis aus dem Jahr 1704 wurde von Pastor Stephanus Sehuse aus Stephanshagen verfasst und bestätigt, unter anderen, durch den Kirchenjuraten (Kirchenvorstandsmitglied) Hans Bade (70) aus Reddelig.
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