Von Reinhold Griese (Recherche), Ulf Lübs (Text, Layout).
Historisch gesehen war die Gründung von Büdnereien eine Übergangslösung mit großen Startproblemen. Die erste Büdnereiansetzung in Mecklenburg von 1753 erwies sich als Flop. Leibeigenschaft und verantwortungsvolles Wirtschaften passten einfach nicht zusammen. Büdner oder Colonisten, wie diese auch genannt wurden, erhielten Land, Vieh und Saatgetreide von den Grundherren in Erbpacht. Die Pachtdauer von zwanzig Jahren verschaffte den Büdnern durchaus eigentumsähnliche Besitzverhältnisse. Zentrales Charakteristikum des Büdners war das Gebäudeeigentum. Verständlich, dass diese Konstellation wenig Anklang fand.
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