Die Schulzen– und Bauernordnung vom 1. Juli schrieb Regeln für das Zusammenleben und Wirtschaften in den Dörfern vor. So regelte die Ordnung das Verhalten bei Feierlichkeiten, die Feldbestellung, die Viehhaltung, die Gartenbestellung, den Hausbau, die Vermeidung von Feuergefahr und gab allgemeine Verhaltensweisen vor.
„1702: Erlass einer Schulzen- und Bauernordnung“ weiterlesenKategorie: 1552 bis Ende der Monarchie 1918
1701: Dritte Hauptlandesteilung
Die Dritte Hauptlandesteilung erfolgte am 3. März durch den Hamburger Vergleich in Mecklenburg–Schwerin und Mecklenburg–Strelitz (mit Herrschaft Stargard und Fürstentum Ratzeburg, das vormalige Bistum Ratzeburg). Für beide Herzogtümer gab es gemeinsame Gerichte, Landtage und die Union der Landstände.
„1701: Dritte Hauptlandesteilung“ weiterlesen1700 – 1721: Nordischer Krieg
Im Nordischen Krieg kämpften auf mecklenburgischem Territorium Schweden gegen Preußen, Dänen, Sachsen und Russen. Plünderungen durch Kriegsparteien waren an der Tagesordnung. Viele Mecklenburger wurden in die preußische Armee verschleppt, was zu einer großen ständigen Plage nicht nur in Kriegs- sondern auch in Friedenszeiten wurde. Neben diesen gewaltsamen Soldatenwerbungen waren das Eintreiben von Geld- und Naturallieferungen und Plünderungen an der Tagesordnung.
„1700 – 1721: Nordischer Krieg“ weiterlesen1688: Edikt gegen die Hexenprozesse
Das Verbot von Hexenprozessen durch Herzog Christian Ludwig wurde nicht überall befolgt. Trina Schlorff, geborene Tielemanns, ist die letzte Hexe in Mecklenburg, die am 28. April 1697 in Hastorf auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Margarete Gensicke aus Hohenfelde war am 20. Juli 1336 das erste Opfer.
1674 – 1675: Brandenburgisch–Schwedischer Krieg
Truppendurchzüge führten erneut zu großen Kriegsbelastungen. Nach der Schlacht bei Fehrbellin im Jahr 1675 wurde der Kriegsschauplatz nach Mecklenburg verlagert.
1670: Vorschrift "wegen der Fuhren und Handdienste"
In dieser Vorschrift vom 23. Oktober wurde festgelegt, dass die Grundherren von den Bauern bei zehn Reichstalern Strafe nur absolut notwendige Dienste fordern durften. In der Ernte und während der Feldbestellung sollte der Bauer von Fuhren und Handdiensten verschont bleiben. Er durfte aber angewiesene Dienste nicht verweigern.
1658: Schwedisch–Polnischer Krieg
Die kriegerische Belastung durch den Schwedisch-Polnischen Krieg war wie im Dreißigjährigen Krieg sehr hoch. Der Zug der Truppen des Königs Karl von Schweden und der Streitmacht des polnischen Königs nach Holstein brachte Reddelich ohne Zweifel unerhörte hohe Belastungen. Die gegen Schweden verbündeten Kaiserlichen, Brandenburger und Polen marschierten mit 30.000 Soldaten in Mecklenburg ein. Bis zum Frieden von Oliva im Jahr 1660 wütete die Soldateska im Lande.
1654: Erweiterung der Gesindeordnung
Mit Wirkung vom 14. November wurde die 1646 erlassene mecklenburger Gesindeordnung restriktiv erweitert. Die verkündete Gesinde – Tagelöhner – Baur – Schäfer – Tax- und Victualordnung regelte die schlimmste Form der bäuerlichen Unterdrückung. Die Leibeigenschaft und die Erbuntertänigkeit wurden damit gesetzlich festgelegt.
„1654: Erweiterung der Gesindeordnung“ weiterlesen1653: Hexenprozess in Reddelich
Tine Klöcking wurde in Reddelich als Hexe verurteilt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
1621: Zweite mecklenburgische Hauptlandesteilung
Die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Güstrow (bis 1695) entstanden. Ein gemeinsamer Landtag wurde abwechselnd in Sternberg und Malchin durchgeführt. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Herzögen und den Landständen stimmten letztere der Landesteilung zu. Sie übernahmen die Zahlung von einer Million Gulden zur Tilgung der landesherrschaftlichen Schulden. Diese Schuldentilgung erfolgte nicht aus ihren privaten Mitteln, sondern durch eine von ihnen bewilligte allgemeine Steuer. Das belastete natürlich auch die Bewohner von Reddelich und Brodhagen. Bestätigt wurde die weitere Steuerfreiheit für die ritterschaftlichen Güter. Anerkannt wurden nur die gewöhnliche Landbede und die Fräuleinsteuer (Steuer zur Finanzierung der Mitgift der Prinzessinnen). Der so genannte Engere Ausschuss aus der Ritter- und Landschaft wurde gebildet. Er kümmerte sich um die Tilgung der Schulden der Landesherren. Darüber hinaus wurde er zu einer Art Nebenregierung, die verstärkt Einfluss auf die gesamte Politik im Lande nahm.
1621: mecklenburgische Reversalen wurden erlassen
Diese Reversalen erlaubten es, dass die Bauernstellen durch den Gutsherren gekündigt werden konnten, wenn die Bauern ihren Besitz nicht urkundlich nachweisen konnten.
1618 – 1648: Dreißigjähriger Krieg
Mecklenburg wurde 1627 durch Truppen von Wallenstein besetzt. 1629 belehnte der Kaiser Wallenstein mit Mecklenburg. Güstrow wurde seine Residenzstadt. 1631 rückte König Gustav II. Adolf von Schweden in Mecklenburg ein. Die vertriebenen mecklenburgische Herzöge wurden wieder eingesetzt.
„1618 – 1648: Dreißigjähriger Krieg“ weiterlesen1611: Entdeckung des Kalkvorkommens in Brodhagen
1611 wurde das Kalkvorkommen in Brodhagen entdeckt und eine Kalkbrennerei errichtet. Der erste, uns bekannte Kalkbrenner war Gottlieb Elsner (geb. 1761). Mehr zum Thema:
1602: Die Kirchenordnung für das Herzogtum Mecklenburg wurde revidiert
In der vom Rostocker Theologen und Universitätsprofessor David Chyträus überarbeiteten Kirchenordnung werden zum ersten Male Kinderschulen auf den Dörfern gefordert und verbindlich eingeführt.
„1602: Die Kirchenordnung für das Herzogtum Mecklenburg wurde revidiert“ weiterlesen1572 wurde eine Mecklenburgische Polizei- und Landordnung erlassen.
Die Polizei- und Landordnung enthielt Ausführungen über Dienstboten, Gesinde, Reisigknechte, Arbeiter und Tagelöhner. Es wurde festgelegt, dass Personen, die durch Wahrsagung und Zauberei anderen Schaden zufügten, durch das Feuer bestraft werden sollten (Hexenverbrennung). Unliebsame Menschen wurden häufig als Hexen und Zauberer angeklagt und erlitten den Tod. Diese Hexenverfolgung wurde sehr oft durch Gutachten der juristischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald abgesegnet.
1557: Gründung des Domanialamtes Doberan
Die Zeit der Säkularisierung des Klosterbesitzes, als Folge der Reformation, lief alles andere als geordnet ab. Die Verwaltung des Klosterbesitzes fand zunächst von Schwerin aus statt. Jürgen Rathenow wurde als Amtshauptmann ernannt und sein Küchenmeister war Peter Knesenbeck.
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