1827: Regulativ zur Einrichtung von Obstbaumschulen

Um den Obstbau in Mecklenburg zu forcieren erließ der Herzog am 24. Februar 1827 ein Regulativ Für die von den Schulmeistern zu übernehmenden Obstbaumschulen. Lehrer wurden nur noch eingestellt, wenn diese nachweisen konnten, dass sie im Obstbau befähigt waren. Bereits etablierte Schulmeister wurden verpflichtet, sich auf Kosten der Schulkasse unterweisen zu lassen. In den Domanialdörfern waren Obstbaumschulen anzulegen, die von den Schulmeistern betreut wurden. Die Schulkinder waren dort, am praktischen Beispiel, in Obstbau zu unterrichten.

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1822: Pachterlass für die Reddelicher Dorfschaft

Wegen massiven Ernteausfällen durch Hagelschäden wurde der Reddelicher Dorfschaft Pacht erlassen. Später mussten sich Landwirte deutschlandweit in Hagelversicherungsvereinen gegen dieses Risiko versichern. Damit wurde der Grundstein für die Versicherungswirtschaft gelegt. Eine Branche, die heute von Konzernen mit Milliardenumsätzen dominiert wird.

1822: Gründung eines Vereines zur Förderung der Pferdezucht in Mecklenburg

Mit dem Herzog als Schirmherren wurde der "Verein zur Förderung der Pferdezucht in Mecklenburg" gegründet, mit dem Ziel, das Land in der Pferdezucht wieder zu alter Größe und Bedeutung zu bringen. Im Kontext dieser Wirtschaftsförderung stand auch der Ausbau der Pferderennbahn zwischen Doberan und Heiligendamm zu einer professionellen Anlage mit überregionaler Bedeutung.

Zeit der Leibeigenschaft

Eigentlich war der Adel schon immer bestrebt, soviel Macht wie möglich über seine Untertanen zu bekommen. Mancher glorifiziert vielleicht noch heute die Zeit des Sklavenhaltertums. In die andere Waagschale kam aber die Abhängigkeit des Adels von seinen Untertanen, von deren Arbeit er ja lebte. Hinzu kam, das die Kirche die unmittelbare Gewalt über das Volk nicht benötigte und – aus pragmatischen Gründen – auch nicht anstrebte. Sie hatte ja die ideologische Hoheit, die für die Kirche auch sehr einträglich war. Lange Zeit war das Ständewesen ein austariertes System, auch in Mecklenburg. Der Dreißigjährige Krieg änderte dieses Gefüge grundlegend. Der Kirche war die Macht zur Mäßigung mit der Reformation abhanden gekommen. Den Adeligen starb ihr Volk aus oder flüchtete. Um ihrer wirtschaftlichen Basis nicht völlig beraubt zu werden, mussten sie handeln. Sie handelten – wie die herrschenden Klassen heute auch meist – mit Repressalien, die direkt in die Leibeigenschaft großer Teile der Bevölkerung führten. Mecklenburg nahm dabei eine besonders unrühmliche Rolle ein.

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1820: Gesetz zur Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg

Mit diesem Gesetz vom 18. Januar wurde eine längst überfällige Reform auch in Mecklenburg umgesetzt. Sie zog einen Wust an neuen Gesetzen und Regelungen im Land nach sich. Die Umsetzung wurde zu einem längeren Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzog. Dazu wurde 1821 eine "Ordnung des Armenwesens und des Heimatrechtes" erlassen.

1818 wurde ein Pachtvertrag für die Reddelicher Büdnerei № 1 ausgestellt.

Der Reddelicher Büdner Mahn erhielt einen Pachtvertrag. Damit begann in Reddelich die Ära der Büdnereigründungen. Die letzte der 27 Büdnereien wurde 1908 gegründet. Die Büdnereien sind ausführlich dokumentiert, so auch die Büdnerei № 1.

1818: Zusammenschluss von Kirchgemeinden der Region

Mit der Superintendentur Steffenshagen wurde verwaltungstechnisch umgesetzt, was längst gängige Praxis war. Zum Kirchspiel Steffenshagen (Kirchenjurat M.Baade aus Reddelich) gehörten Klein -, Vorder-, und Hinterbollhagen sowie Brodhagen, Fulgen, Glashagen, Reddelich, Ober-, Nieder- und Meierei Steffenshagen, Stülow und Wittenbeck.

1817: Landneuordnung in Reddelich

Eine Regulierung der Feldmark von Reddelich und Separation der Hufen wurde durchgeführt. Mit dieser wurde das zum Dorf gehörende Gebiet neu vermessen. Der Wust von Diensten und Abgaben fiel weg. Es wurde ein einheitlicher Grundzins eingeführt und es erfolgte eine Separation der Gemarkung, bei der jeder Bauer ein zusammenhängendes Stück Acker- und Weideland sowie Wiese zur individuellen Bewirtschaftung erhielt. Die Dreifelderwirtschaft wurde damit abgelöst. Die Separation veränderte das Landschaftsbild grundlegend. Es entstanden die Ackerformen, die bis zur Bildung der Produktionsgenossenschaften im DDR-Sozialismus im wesentlichen Bestand hatten. Diese Neuverteilung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kam einer Agrarreform gleich.

1815: Auswanderung in andere Staaten des Deutschen Bundes wurde gestattet.

Diese Verordnung vom 6. Juni war eine unmittelbare Folge des Beitritt Mecklenburgs zum Deutschen Bund. Mecklenburg musste seine Rechtsnormen den meist fortschrittlicheren Standards des Bundes anpassen. Dies wurde zu einem langwierigen Prozess, bei dem sich das Land seine sprichwörtliche Rückständigkeit bis weit in das 20. Jahrhundert bewahren konnte.

1807: Reitvorführungen in Reddelich

Für den 10. August 1807 ist in der Chronik des Doberaner Rennverein e. V. von 1822 für diesen Tag vermerkt:

Rückkehr des Herzogs nach Doberan aus dem durch die napoleonische Besetzung weiter Teile Deutschlands erzwungenen, siebenmonatigen Exil im dänischen Altona; Empfang des Herzogs durch die Bevölkerung mit Reitvorführungen in Reddelich bei Doberan

Chronik des Doberaner Rennverein e. V. von 1822
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1806 – 1813: Napoleonische Zeit und Befreiungskriege

Mecklenburg war während der napoleonischen Ära von 1806 bis 1815 häufig Kriegsschauplatz. Die französischen Truppen plünderten und zerstörten Häuser in den Dörfern und drangsalierten die Bevölkerung. Sie beschlagnahmten Pferde, Fuhrwerke, Vieh, Getreide und Lebensmittel.

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1798 Herzogliche Anordnung zur Forcierung der Branntkalkproduktion

Das Domanialamt Doberan wurde angewiesen, für eine Steigerung der Brantkalkproduktion zu sorgen. Für herzogliche Bauvorhaben in Doberan und Heiligendamm wurden große Mengen an Baumaterial benötigt. Mehr dazu in:

1794: Veröffentlichung einer Generalkarte von Mecklenburg

Diese veröffentlichte Friedrich Wilhelm Karl von Schmettau im Maßstab 1 : 225.000. Sie gilt als erste exakt vermessene Karte von Mecklenburg und diente als Grundlage für viele später erschienene Landkarten. Grundlage für seine Arbeit war wiederum das Werk von Carl Friedrich von Wiebeking, Architekt, Wasserbau-Ingenieur und Landvermesser. Redaktionsschluss, und somit der Referenzzeitraum des Kartenwerks, war um 1787.

1792: Brodhäger Hauswirte erhielten Pachtverträge für 21 Jahre

Die Hauswirte von Brodhagen wurden von den Naturaldiensten befreit und erhielten einen Pachtvertrag von 1792 bis 1813. Der Pachtvertrag wurde nicht mit den einzelnen Bauern, sondern im Ganzen mit den drei Hauswirten: Dorfschulze Bull, Gustav Pentzin und Claus Pentzin abgeschlossen. Die Bauern hafteten gesamtschuldnerisch. Bei dem Tod eines Hauswirtes erbte eines seiner Kinder, wenn es keine Einwände gegen dessen Tüchtigkeit gab. Das Amt behielt sich die freie Verfügbarkeit bei Erledigung des Gehöftes vor. Es setzte dann einen neuen Wirt oder einen Interimswirt ein. Letzteres für die Zeit bis ein Erbe das Gehöft übernehmen kann.

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1792: Verbot der Auswanderung nach Amerika

In seiner Verzweifelung sah der Herzog, am 18. Mai 1792, wohl keine andere Möglichkeit mehr, dem massenhaften Exodus seiner Bevölkerung zu begegnen. Es gab allerdings auch herzogliche Beamte, die eine deutliche Verbesserung der Lebensverhältnisse im Land für den praktikabeleren Weg ansahen.

1790: Abschaffung der Frondienste im Domanium

In den Dörfern desDomaniums wurden die Frondienste abgeschafft und die Hand- und Spanndienste durch Zahlung von Dienstgeld ersetzt. Das führte zu einer Entlastung für die Bauernwirtschaften. Die Dorfschaften Reddelich, Brodhagen und Steffenshagen schlossen mit den Domänen Vorderbollhagen, Brodhagen und Steffenshagen einen Kontrakt über die Ersatzzahlungen für die Hand- und Spanndienste.

1789 – 1803: Französische Revolution

In den Jahren von 1789 bis 1795 fand die Französische Bürgerliche Revolution statt. Sie führte unter der Losung Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zu bürgerlichen Umwälzungen nicht nur in Frankreich, sondern wirkte sich auch auf Deutschland und somit auf Mecklenburg aus. Die Koalition der mitteleuropäischen Mächte kämpfte gegen die französische Revolutionsarmee, um die Errungenschaften der Revolution rückgängig zu machen. Diese Koalitionskriege in Verbindung mit Missernten führten zu einer erhöhten Nachfrage von Lebensmitteln in Frankreich.

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1783-Erlass einer Gebührenordnung für Posttransporte

1783 hatte Mecklenburg offensichtlich ein funktionierendes Postnetz. Dazu gehörte auch die Strecke Schwerin – Wismar – Neubukow – Kröpelin – Doberan – Rostock. Dort wurden nicht nur Amtskorrespondenzen befördert, sondern auch Personen und Waren. Nachstehende Gebührenordnung vermittelt ein gutes Bild davon:

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1771: Erlass einer Herzoglichen Schulordnung mit Schulpflicht

Im Domanium erließ Herzog Friedrich ein Herzoglich Mecklenburgisches Reglement für sämtliche Schulen auf dem Lande. Damit setzte er eine allgemeine, bildungspolitische Entwicklung in seinem unmittelbaren Herrschaftsbereich um. Die Durchsetzung erfolgte jedoch oft nur halbherzig und Qualität der Schulbildung hing stark vom Engagement der verantwortlichen Beamten und Lehrer ab. Um wenigstens etwas Qualität in die dörfliche Schulbildung zu bringen und diese nicht komplett der Kirche zu überlassen, wurde 1786 in Ludwigslust ein Landesschulmeisterseminarium gestiftet. Dort wurden jeweils fünfzehn Schulmeister per Seminar ausgebildet.

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1769: Herzoglicher Aufruf zur Mäßigung

In der Gesetzsammlung Band IV erschien am 30. Dezember 1769 ein Text zur: "Beschränkung des übermäßigen Aufwandes" bei Feierlichkeiten. Offenbar gab es gute Gründe für den Herzog, bei den Gepflogenheiten mit seiner Autorität einzuschreiten. Für Reddelich und Brodhagen sind allerdings keine Exzesse überliefert.

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1768 ordnete Herzog Friedrich an, Listen der Leibeigenen in den Ämtern anzufertigen.

Aus diesen sollen die Bauernstellen und die zugehörigen Untertanen/Leibeigenen hervorgehen. Die Kontrolle über ihre Leibeigenen wurde für die Grundherren zunehmend zu einem Problem, das vorerst administrativ gelöst werden sollte. Das Amt Doberan erließ eine Anzeige, dass sich entlaufene Leibeigene melden sollen. Die neuen Brodherren sollen diese auffordern, in den Amtsbezirk zurückzukehren.

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1765: Beschwerde der Reddelicher Hauswirte

Auch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war das Verhältnis zwischen den Reddelicher Bauern und dem Gutspächter von Vorderbollhagen spannungsgeladen. In einem Schreiben vom 18. September an den Amtshauptmann Holsten zu Doberan beschwerten sie sich, gemeinsam mit Steffenshäger Bauern über die harte Behandlung durch den Pensionär Hagemeister zu Vorderbollhagen.

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1756 – 1763: Siebenjähriger Krieg

Preußen kämpfte im Siebenjährigen Krieg gegen eine Koalition von Österreich, Russland, Frankreich und Schweden. Mecklenburg–Schwerin wurde mehrmalig durch Preußen besetzt. Geld- und Naturallieferungen wurden von den Einwohnern eingetrieben. 4000 Soldaten wurden durch Zwang rekrutiert. Plünderungen waren an der Tagesordnung.Die Schäden für das Land werden mit fünfzehn Millionen Talern angegeben. Das Wort Preußen wurde dadurch zu einem Schimpfwort in Mecklenburg.

1755: Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich, vom 18. April, bildete mit 25 Artikeln und 530 Paragraphen das ständische Grundgesetz Mecklenburgs. Das Grundgesetz des Landes war ein Vergleich zwischen den herrschenden Herzögen und den Ständen, den etwa 600 Rittergutsbesitzern und den 42 Städten. Die Einteilung Mecklenburgs erfolgte in das herrschaftliche Domanium, (etwa 45 % des Landes), des Territoriums der Ritterschaft (auch 45 %) und der Städte (10 %).

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1753: erstes Büdnerei-Patent in Mecklenburg

Erstmalig wurde ein Patent zur Neuansiedlung von Büdnereien im Domanium erlassen. Das Ansiedlungsedikt des Herzogs Christian Ludwig regelte die Einrichtung von Büdnereien im Domanium, um die Menschen an Haus und Scholle zu binden und der Auswanderung entgegenzuwirken. Diese erste Büdneransetzung wurde am 6. März 1778 eingestellt. Offensichtlich war die Zeit noch nicht reif für Büdnereien in Mecklenburg. Die wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen waren noch nicht vorhanden. Diese erste Büdneransetzung führte in vielen Dörfern dazu, dass Kossaten zu Büdnern herabgestuft wurden.

1751: Bittschrift der Brodhäger Cossatenwitwe Levetzow

1751 starb der Kossate Jochim Levetzow aus Brodhagen. Interessant ist, dass J. Levetzow als Inventar zwei Ochsen, einen Stier, einen Stier von zwei Jahren, ein Kalb, vier Schafe, ein Schwein und einen Wagen hinterließ. Seine Wittwe ließ ein Bittschreiben an den Herzog aufsetzen. Dieses ist ein gutes Beispiel damaliger Briefkunst:

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1750: Regulierung der Feldmark von Reddelich

Um das Hofland von Vorderbollhagen abzurunden, wurden den Bauern von Reddelich 1778 Quadratruten Brodhäger Wiesen genommen und dem Hofe Vorderbollhagen zugelegt. Die Dorffluren waren nie etwas statisches. Es gab immer ein Gerangel um Land.

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Reformversuche Anfang 18. Jahrhundert

Nachdem zur Wende in das 18. Jahrhundert die schlimmsten Kriegswunden verheilt waren, erkannte die Landesregierung in Schwerin, dass es dringend einer Reform des Abgabesystems bedurfte. Basis dafür war eine Vermessung der Dorfschaften und eine Neuaufteilung bei der Bewirtschaftung der Fluren. Dies gingen die Ämter ab 1701 an. Eine Rolle wird auch der Druck durch die Festlegungen der 3. Hauptlandesteilung gespielt haben.

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1746: Streit um Dienste Reddelicher Bauern für den Hof Vorderbollhagen

Die Bauern im Domanium, so auch die Reddelicher, waren verpflichtet auf den umliegenden Domänen Vorderbollhagen, Jennewitz und Brusow Hand- und Spanndienste zu leisten. Rechtliche Grundlage dazu war die Hofdienstordnung von 1704 (siehe ebenda). Bereits 1725 beschwerte sich der Reddelicher Schulze Bull sich über den vom Pächter zu Vorderbollhagen geforderten Kornzehnten. Der Pensionär Güningen sollte bis an sein Lebensende von jedem Bauern jährlich fünf Taler erhalten.

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1726 Landesvermessung

Der älteste Bezug auf eine Flurkarte vom Gemeindegebiet ist aus einer Vermessung von 1726 und stammt aus einer Chronikensammlung von 1947. Leider liegen weder die Karte, auf die sich dort bezogen wird, noch Angaben über den Autor vor. Daher ist eine Zuordnung der Bezeichnungen zur Örtlichkeit nicht möglich.
Bemerkenswert ist, dass die Flurbezeichnungen von 1726 (Siehe Auflistung unten) auf Karten vom Ende des 19. Jahrhunderts kaum noch erscheinen.

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Die Lage der Bauern im 18. Jahrhundert

Von 1755 bis 1780 wurden, auf Basis der Vermessung der Dörfer, die Rechtsverhältnisse und Abgaben der Hufen neu reguliert. Das brachte für die Hauswirte einige echte Erleichterungen. Das Amt schloss mit allen Hauswirten eines Dorfes einheitliche Pachtverträge ab, die meist auf 21 Jahre ausgelegt waren. Die Hauswirte waren, als Pächter, damit rechtlich besser gestellt. Sie zahlten Pacht auf Acker und stehende Hebungen. Extradienste mussten sie gesondert mit Geld ablösen. Die Dienste an die Höfe fielen weg, wobei sie in einigen Dörfern noch Bestand hatten. Dort wurde dann weniger Pacht gezahlt.

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Die Lage der Bauern nach der Reformation

von Ulf Lübs, 2017; Quelle: Hans Barnewitz [16]

Zunächst stellte sich die Lage der Bauern und Kossaten im Domanium, also auch die der Reddelicher und Brodhäger, gar nicht so schlecht dar. Wenn sie ihre Abgaben pünktlich und in voller Höhe entrichteten, 26 Tage im Jahr Dienst auf den Höfen leisteten, ihre besonderen Fuhrdieste verrichteten, die Gebäude und Hofwehr pfleglich behandelten und auch sonst ein gottgefälliges Leben führten, konnten sie darauf vertrauen, ein Leben lang auf der Hufe zu verbleiben. Auch, dass diese von ihren Nachkommen weiter bewirtschaftet wird (Pseudovererbung) und sie eine angemessene Altenteilversorgung erhalten war Teil des Deals.

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1704: Erlass der "Mecklenburgischen Hofdienstordnung"

In dieser wurden erstmalig die Dienste der herzoglichen Bauern einheitlich geregelt. In ihr heißt es: » …Kornfuhren, Fuhren zum Bau auf dem Hof, Saatkornfuhren auf die Äcker, Eggen, Säen, Mist ausbringen, Mähen, Wolle scheren und Flachs schwingen. Die Frauen müssen […] Hede spinnen. Außerdem wird im Winter Brennholz […] geschlagen. «

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1704 und 1751: Beichtkinderverzeichnisse

Die Jahre 1704 und 1751 sind eine Zeitmarke, die in diversen Chroniken der Region sehr oft auftauchen. Wie auch bereits 1704, ließ die Kirche 1751, von ihren Pastoren, sogenannte Beichtkinderverzeichnisse erstellen. Dies geschah im Rahmen der Verantwortlichkeit der Kirchenämter für das Standeswesen. Da in diesen Jahren wohl so ziemlich alle Einwohner Mecklenburgs, zumindest im ländlichen Raum, christlich getauft und konfirmiert waren, sind diese Verzeichnisse wie Einwohnerlisten zu sehen. Das Beichtkinderverzeichnis aus dem Jahr 1704 wurde von Pastor Stephanus Sehuse aus Stephanshagen verfasst und bestätigt, unter anderen, durch den Kirchenjuraten (Kirchenvorstandsmitglied) Hans Bade (70) aus Reddelig.

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1702: Erlass einer Schulzen- und Bauernordnung

Die Schulzen– und Bauernordnung vom 1. Juli schrieb Regeln für das Zusammenleben und Wirtschaften in den Dörfern vor. So regelte die Ordnung das Verhalten bei Feierlichkeiten, die Feldbestellung, die Viehhaltung, die Gartenbestellung, den Hausbau, die Vermeidung von Feuergefahr und gab allgemeine Verhaltensweisen vor.

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1701: Dritte Hauptlandesteilung

Die Dritte Hauptlandesteilung erfolgte am 3. März durch den "Hamburger Vergleich" in Mecklenburg–Schwerin und Mecklenburg–Strelitz (mit Herrschaft Stargard und Fürstentum Ratzeburg, das vormalige Bistum Ratzeburg). Für beide Herzogtümer gab es gemeinsame Gerichte, Landtage und die Union der Landstände.

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1700 – 1721: Nordischer Krieg

Im Nordischen Krieg kämpften auf mecklenburgischem Territorium Schweden gegen Preußen, Dänen, Sachsen und Russen. Plünderungen durch Kriegsparteien waren an der Tagesordnung. Viele Mecklenburger wurden in die preußische Armee verschleppt, was zu einer großen ständigen Plage nicht nur in Kriegs- sondern auch in Friedenszeiten wurde. Neben diesen gewaltsamen Soldatenwerbungen waren das Eintreiben von Geld- und Naturallieferungen und Plünderungen an der Tagesordnung.

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1688: Edikt gegen die Hexenprozesse

Das Verbot von Hexenprozessen durch Herzog Christian Ludwig wurde nicht überall befolgt. Trina Schlorff, geborene Tielemanns, ist die letzte Hexe in Mecklenburg, die am 28. April 1697 in Hastorf auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Margarete Gensicke aus Hohenfelde war am 20. Juli 1336 das erste Opfer.

1670: Vorschrift "wegen der Fuhren und Handdienste"

In dieser Vorschrift vom 23. Oktober wurde festgelegt, dass die Grundherren von den Bauern bei zehn Reichstalern Strafe nur absolut notwendige Dienste fordern durften. In der Ernte und während der Feldbestellung sollte der Bauer von Fuhren und Handdiensten verschont bleiben. Er durfte aber angewiesene Dienste nicht verweigern.

1658: Schwedisch–Polnischer Krieg

Die kriegerische Belastung durch den Schwedisch-Polnischen Krieg war wie im Dreißigjährigen Krieg sehr hoch. Der Zug der Truppen des Königs Karl von Schweden und der Streitmacht des polnischen Königs nach Holstein brachte Reddelich ohne Zweifel unerhörte hohe Belastungen. Die gegen Schweden verbündeten Kaiserlichen, Brandenburger und Polen marschierten mit 30.000 Soldaten in Mecklenburg ein. Bis zum Frieden von Oliva im Jahr 1660 wütete die Soldateska im Lande.

1654: Erweiterung der Gesindeordnung

Mit Wirkung vom 14. November wurde die 1646 erlassene mecklenburger Gesindeordnung restriktiv erweitert. Die verkündete Gesinde – Tagelöhner – Baur – Schäfer – Tax- und Victualordnung regelte die schlimmste Form der bäuerlichen Unterdrückung. Die Leibeigenschaft und die Erbuntertänigkeit wurden damit gesetzlich festgelegt.

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1621: Zweite mecklenburgische Hauptlandesteilung

Die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Güstrow (bis 1695) entstanden. Ein gemeinsamer Landtag wurde abwechselnd in Sternberg und Malchin durchgeführt. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Herzögen und den Landständen stimmten letztere der Landesteilung zu. Sie übernahmen die Zahlung von einer Million Gulden zur Tilgung der landesherrschaftlichen Schulden. Diese Schuldentilgung erfolgte nicht aus ihren privaten Mitteln, sondern durch eine von ihnen bewilligte allgemeine Steuer. Das belastete natürlich auch die Bewohner von Reddelich und Brodhagen. Bestätigt wurde die weitere Steuerfreiheit für die ritterschaftlichen Güter. Anerkannt wurden nur die gewöhnliche Landbede und die Fräuleinsteuer (Steuer zur Finanzierung der Mitgift der Prinzessinnen). Der so genannte Engere Ausschuss aus der Ritter- und Landschaft wurde gebildet. Er kümmerte sich um die Tilgung der Schulden der Landesherren. Darüber hinaus wurde er zu einer Art Nebenregierung, die verstärkt Einfluss auf die gesamte Politik im Lande nahm.

1618 – 1648: Dreißigjähriger Krieg

Mecklenburg wurde 1627 durch Truppen von Wallenstein besetzt. 1629 belehnte der Kaiser Wallenstein mit Mecklenburg. Güstrow wurde seine Residenzstadt. 1631 rückte König Gustav II. Adolf von Schweden in Mecklenburg ein. Die vertriebenen mecklenburgische Herzöge wurden wieder eingesetzt.

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1572 wurde eine Mecklenburgische Polizei- und Landordnung erlassen.

Die Polizei- und Landordnung enthielt Ausführungen über Dienstboten, Gesinde, Reisigknechte, Arbeiter und Tagelöhner. Es wurde festgelegt, dass Personen, die durch Wahrsagung und Zauberei anderen Schaden zufügten, durch das Feuer bestraft werden sollten (Hexenverbrennung). Unliebsame Menschen wurden häufig als Hexen und Zauberer angeklagt und erlitten den Tod. Diese Hexenverfolgung wurde sehr oft durch Gutachten der juristischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald abgesegnet.

1557: Gründung des Domanialamtes Doberan

Die Zeit der Säkularisierung des Klosterbesitzes, als Folge der Reformation, lief alles andere als geordnet ab. Die Verwaltung des Klosterbesitzes fand zunächst von Schwerin aus statt. Jürgen Rathenow wurde als Amtshauptmann ernannt und sein Küchenmeister war Peter Knesenbeck.

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1552: Säkularisation des Doberaner Klosters

Der Klosterbesitz von Doberan wurde am 7. März in das herrschaftliche Domanium integriert. Zum Klosterbesitz gehörten auch die Dörfer Reddelich und Brodhagen. Mit der Säkularisation erfolgte ein Wechsel der Grundherrschaft von der geistlichen in die Weltlich-Herrschaftliche. Ein herzoglicher Küchenmeister mit Beamten und von ihnen eingesetzte Dorfschulzen bestimmten über das Leben der Bewohner in den Dörfern, über die zu leistenden Abgaben und Dienste. Als Vertreter der Landesherren übte der Küchenmeister auch die Gerichtsbarkeit aus.

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1549: der evangelische Glauben wurde in Mecklenburg Staatsreligion.

Der Mecklenburgische Landtag in Sternberg beschloss 1549 die Verbindlichkeit des evangelischen Glaubens für alle Mecklenburger. Eine Landeskirche auf evangelischer Basis, die unter der Leitung der Herzöge stand, wurde gegründet. Damit wurde die Grundlage für die Reformation in Mecklenburg geschaffen.

1523: Bildung einer Union der Landstände

Sie war ein Zusammenschluss der hohen Geistlichkeit, des Adels und der Städte gegen die Teilungsabsichten von Herzog Albrecht. Diese Union stellte eine Machtdemonstration der Stände, besonders der 170 Adelsgeschlechter, gegenüber den Landesherren dar. Hiermit begann die Schaffung einer landständischen Verfassung in Mecklenburg.

1521 wurde eine "Türkensteuer" erhoben.

Zur Finanzierung der Abwehr der Türken, die im Jahr 1453 Konstantinopel einnahmen und im 16. und 17. Jarhundert die Herrscher in Europa bedrohten, bat der Kaiser um eine Steuer. Die Wormser Reichsmatrikel von 1521 besagte, dass die Herzöge Heinrich und Albrecht von Meckelnburg jährlich 360 Gulden aufbringen mussten, die auf die Bevölkerung umgelegt wurden. Weiterhin waren 40 Mann zu Ross und 67 zu Fuß zu stellen. Die entsprechenden Steuerlisten geben uns Aufschluss über Einwohnerzahlen in den Gemeinden.

1516: erste Mecklenburgische Polizeiordnung als Landesgesetz

Mit Hilfe dieser Verordnung, vom 10. Dezember wurden die Zentralisierungsbestrebungen und somit die Landeshoheit durch die Herzöge gestärkt. Geregelt wurden die Handelsbeziehungen zwischen Bürgern und Bauern. Die Gerichtsbarkeit der Geistlichkeit wurde zurückgedrängt. Vorschriften über den Häuserbau und zur Bekämpfung von Feuer wurden erlassen.

1500 hatte Mecklenburg schätzungsweise 130.000 Einwohner.

Das Leben der Landbevölkerung verschlechterte sich zunehmend. Wir haben zwar keine konkreten Angaben darüber, wie sich die Situation in Reddelich und Brodhagen darstellte, können aber davon ausgehen, dass sinkende Getreidepreise, große Seuchen und Übergriffe von Raubrittern nicht ohne Auswirkungen blieben. Manche Bauernwirtschaften, ja ganze Orte wurden wüst. Darunter hatte auch das Kloster Doberan sehr zu leiden. Es hatte seinen wirtschaftlichen Höhepunkt überschritten.

1489: Beginn der Zentralisierung der Finanzverwaltung in Mecklenburg.

Die Finanzverwaltung in Mecklenburg wurde an einen Rentmeister übergeben. Die bisherige Verwaltung wurde in eine Behördenorganisation umgewandelt. Ausgebildete Kanzleibeamte mussten gegenüber dem Herzog Rechenschaft ablegen. Die Kanzlei wurde als eine zentrale Verwaltungsbehörde den Vogteien übergeordnet.

1368: Weihe des neuen Münsters Doberan

Am 4. Juni wurde, nach sechzigjähriger Bauzeit, das neue Münster Doberan geweiht. Das Doberaner Kloster war wegen der Hostie "Heiliges Blut" ein bedeutender Wallfahrtsort. Dieses großartige Bauwerk wurde vor allem durch die Einkünfte des Klosters aus dem umfänglichen Grundbesitz – wozu auch Reddelich und Brodhagen gehörten – möglich. Es ist dass älteste, erhaltene Bauwerk der Region.

1312: Truppen aus Rostock überfielen Dörfer der Region

Viel ist über diese Repression nicht überliefert, was auf ein relativ gewöhnliches Ereignis zur damaligen Zeit hindeutet. Einzige, derzeit bekannte Quelle ist das MUB [26]. Dort ist eine Schadensliste zu diesem Ereignis dokumentiert.

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1229: Erste mecklenburgische Hauptlandesteilung

Die erste mecklenburgische Hauptlandesteilung fand zwischen den vier Enkeln Heinrich Borwins I. statt. Sie führte zu den vier Herrschaften Mecklenburg, Rostock (bis 1314), Werle (bis 1436) und Parchim (bis 1256). Neben diesen Herrschaften bestanden noch die Grafschaften Ratzeburg, Schwerin und Dannenberg sowie die Bistümer Ratzeburg und Schwerin.

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1218: Heinrich Borwin, Fürst der Mecklenburger, bestätigte dem Kloster Doberan dessen Güter.

Heinrich II. Borwin, Fürst von Rostock, und sein Bruder Nicolaus, Fürst von Mecklenburg, bestätigten dem Kloster Doberan Besitz und Rechte. … Diese stete Bestätigung der klösterlichen Rechte und Privilegien setzte sich bis zur Säkularisierung der Kirche fort.
Der Name Radeclhe änderte sich in den Urkunden in Radecle. Die Namensschreibweise war nie statisch. bereits 1230 hieß Reddelich wieder Radechle

1189: Ausstellung (angebliche) einer Urkunde vom Fürsten Nicolaus an das Kloster Doberan.

Mit dieser Urkunde vom 8. April war die Grundherrschaft des Doberaner Klosters über die oben genannten Klosterdörfer besiegelt. Die Bauern befanden sich nun in feudaler Abhängigkeit von dem geistlichen Grundherrn. Ihm gehörte Grund und Boden. Die Abgaben und Dienste der Bauern bestimmten die Wirtschaftskraft des Klosters und gestatteten neben den Leistungen der Mönche und Laienbrüder den Bau des großartigen Doberaner Münsters. Gericht hielt der Klostervogt unter freiem Himmel auf dem Brusower Gebiet. Dazu ist im MUB/147 vermerkt:

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1179: Überfall auf das Kloster in Althof

Alle Mönche wurden umgebracht und das Kloster zerstört. Wie neuere Forschungen ergaben, ist der Überfall vom 10. November nicht als Wendenaufstand zu werten, sondern geschah im Zusammenhang mit Thronfolgestreitigkeiten der Erben Pribislaws. 1186 begann die Neuansiedlung des Klosters in Doberan, auf seinem heutigen Standort.

1177: Raducle (Reddelich) wurde erstmalig urkundlich erwähnt.

Berno, Bischof von Mecklenburg, schenkte dem Kloster Doberan am 1. Februar 1177, nach einer später verfassten Urkunde, die Zehnten von dem Gebiete, mit welchem der Wendenfürst Pribislaw das Kloster ausgestattet hatte. Dem Abt verlieh er das Recht der freien Verfügung über die Kirchen innerhalb des Klostergebietes.

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1160: Eroberung des Landes der Obotriten durch den Sachsenkönig Heinrich den Löwen.

Der Obotritenfürst Niklot fand 1160 vor der Burg Werle (in der Nähe von Schwaan) den Tod. 1167 erhielt Pribislaw, der Sohn Niklots, große Gebiete des späteren Mecklenburgs als Lehen. Im Jahre 1160 wurde Schwerin gegründet. Niklot gilt als Stammvater des mecklenburgischen Herrscherhauses. Das politische Zentrum des frühen Mecklenburgs war die Michelenburg.

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1147: Kreuzzug gegen die Slawen

Im Jahre 1147 fand der Kreuzzug der sächsischen, dänischen und polnischen Fürsten gegen die Slawen statt. Die Sachsen hatten die Teilnahme am Zweiten Kreuzzug nach Palästina abgelehnt und zogen stattdessen gegen die heidnischen Slawen. Das Ziel war in erster Linie, neue Herrschafts- und Siedlungsgebiete zu gewinnen. Dabei war die Christianisierung nur ein Mittel der Unterdrückung. So sahen es die Slawen und lehnten sich dagegen auf. Zugespitzt galt die Parole der Eroberer: Tod oder Taufe. Der Slawenkreuzzug scheiterte. Die Slawen ließen sich in ihrer Mehrzahl nur zum Schein taufen.

995 gilt als Gründungsdatum von Mecklenburg

Im Jahr 995 gab es die erste urkundliche Erwähnung der Michelenburg in einer Urkunde des jungen Kaisers Otto III (980-1002). Er versuchte, wenig erfolgreich, die durch die Eroberungszüge unter Karl dem Großen, Heinrich I. und Otto dem Großen gewonnenen und inzwischen verlorenen Positionen bei den Nordwestslawen zurückzugewinnen.

Slawenzeit

Vom 7. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts besiedelten Slawen, die von den Deutschen Wenden genannt wurden, unser Land. Bis zum Fulgenbach siedelten die Stämme der Obodriten. Weiter östlich lebten die Wilzen (Kessiner). Es kann davon ausgegangen werden, dass Raducle (das Dorf des Frohen, des Bereiten) zu dieser Zeit schon bestand. Es gehörte zum wendischen (obodritischen) Burgbezirk von Ilow (Bukow).

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