Im Juni 2018 beschloss die Gemeindevertretung, die Entschlammung des Teiches am Gutshaus in Brodhagen vornehmen zu lassen. Dieser dient als Sammel- und Beruhigungsbecken für Regenwasser im Norden Brodhagens sowie als Löschwasser-Reservoire. Die regelmäßige Entschlammung solcher Zweckgewässer ist zur Aufrechterhaltung ihrer Funktion unerlässlich. Anders als in Reddelich, wo die Regenrückhalteteiche vom ZVK bewirtschaftet werden, war in Brodhagen die Gemeinde in der Pflicht. Die Entschlammung dort war überfällig, die Funktion als Feuerlöschteich bereits stark eingeschränkt.
Ältere werden sich noch erinnern: In früheren Zeiten hat die Gemeinde in solchen Fällen die örtliche LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft) gebeten, zu helfen. Diese schickte dann, bei passender Gelegenheit, ihren Lassowerfer vorbei, der die Arbeit erledigte. Lassowerfer nannte der Volksmund einen mobilen Seilzugbagger aus den 1960er Jahren. Korrekt hieß dieser T 172, hatte aber mit den berühmten Panzern der T-Reihe nichts zu tun. Die geringe Reichweite des Gerätes konnte ein geschickter Fahrer durch schwungvolles Auswerfen des Greifers kompensieren. Das sah schon manchmal so aus, als ob dort jemand Lassowerfen übte.
Heute lassen sich derartige Projekte nicht mehr in einem Absatz beschreiben. Das in Brodhagen ist ein gutes Beispiel, wie sich der Aufwand verändert hat. Dass unser Teich ein eher kleiner Vertreter seiner Gattung ist, tut dem keinen Abbruch.
Der erste Konflikt begann schon im Vorfeld. Das Projekt war genehmigungspflichtig und die Naturschutzbehörden sehen in solchen Gewässern eher Biotope als technische Anlagen. Entsprechend restriktiv und kompliziert kann die Erlangung einer Genehmigung werden. Dies ist übrigens auch der Grund, warum viele Träger von Regenrückhaltebecken dazu übergehen, Neuanlagen nur noch komplett versiegelt zu errichten. Sehr oft schmerzt dies den Planern, die ja nicht grundsätzlich gegen Naturschutz sind. Für mich haben sich die Naturschutzbehörden mit ihren Restriktionen ins eigene Knie geschossen. Mit dem sturen Beharren auf Maximalforderungen erreicht man sehr oft das Gegenteil von dem, was man eigentlich möchte. Aber ich schweife schon wieder ab.
Durch die Komplexität des Projektes kam die Gemeinde nicht umhin, ein spezialisiertes Planungsbüro mit der Abwicklung zu beauftragen. Eine Dienstleistung, die nach den Regeln des Vergaberechtes ausgeschrieben werden musste. Im Ergebnis lag lediglich ein Angebot des Planungsbüros Voigtländer aus Bad Doberan für knapp 12.000 € vor. Große Preisdifferenzen bei Planungsleistungen sind nicht zu erwarten, da alle nach der gleichen Honorarordnung abrechnen. Dass zwei angeschrieben Büros kein Gebot abgaben, wiederspiegelt die Marktlage.
Das Planungsbüro Voigtländer übernahm die nächsten Schritte, die da waren:
- Antragsstellungen
- Beprobung des zu entsorgenden Schlammes
- Ausschreibung der Leistungen
- Prüfung der Angebote mit Ermittlung des wirtschaftlichsten Anbieters
- Überwachung der Ausführung
- Abrechnung des Projektes.
So war es kein Wunder, dass die Bauausführung erst Ende März 2020 stattfand. Für fast 28.000 € erledigte die Firma Werges aus Kröpelin den Auftrag. Dieses Projekt ist nun, nach fast zwei Jahren, zu einem glücklichen Ende gebracht worden. Es ist auch ein gutes Beispiel für das System öffentliches Bauen. Es ist exorbitant teuer und dauert dafür quälend lange. In der Analyse der Abläufe hat aber niemand der im System Involvierten etwas verkehrt gemacht oder die zeitlichen Abläufe behindert.
Ulf Lübs,
veröffentlicht in der Raducle 28,
Dezember 2021