Zum 1. Januar 1876 wurden im gesamten Großherzogtum Schwerin Standesämter gebildet. Die Kirchenbücher, in denen bis dahin die Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle registriert wurden, waren offensichtlich nicht mehr geeignet den zukünftigen Anforderungen zu genügen. Mehr zum Thema: