Es entstand ein Bundesstaat, der von Preußen dominiert wurde. Mecklenburg blieb auf dem Gebiet der Innenpolitik relativ selbstständig. Die Wirtschaftspolitik, in der die Landwirtschaft vorherrschte, oblag vollkommen dem Land. Die Schulverwaltung mit der protestantischen geistlichen Schulaufsicht bis 1918 war ebenfalls Ländersache.
Als Beginn der Kausalitäten zur Reichsgründung gilt die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Diese trat am 25. Juni 1867 in Kraft. Die Maaß- und Gewichtsverordnung des Norddeutschen Bundes wurde 1868 in Mecklenburg verbindlich. Mecklenburg bekam Maße und Gewichte nach dem metrischen System. Mecklenburg trat 1868 dem Deutschen Zollverein bei. Ebenfalls 1868 wurde Mecklenburg mit dem Gesetz über die Freizügigkeit und 1869 mit der Gewerbeordnung in den Norddeutschen Bund eingebunden. Die Einwohner von Mecklenburg mussten dies als bedeutenden Fortschritt wahrgenommen haben. Sie konnten nun den Wohnsitz frei wählen. Die Einführung der Gewerbeordnung war mit der Aufhebung des Zunftzwanges verbunden. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es auf den mecklenburgischen Dörfern nur kleine Handwerker, wie Schneider, Weber, Schmiede, Rademacher (Stellmacher) und sogenannte Altschuster nur für Reparaturen. Anderen war es nicht gestattet ein Handwerk auf dem Lande auszuüben. Durch diese Gesetzgebung erfolgte ein wirtschaftlicher Aufschwung im Lande. Die Mecklenburger registrierten aber auch, dass diese Freiheiten nicht von ihrem Herzog ausgingen sondern von Außen diktiert wurden.
1870 bis 1871 fand der Deutsch Französische Krieg mit der Beteiligung mecklenburgischer Truppen statt. In der siegreichen Schlacht bei Loigny, einem Dorf in der Nähe von Orleans, war der Großherzog Friedrich-Franz II. Oberbefehlshaber der deutschen Truppen.
Der Akt der Reichsgründung gehört heute zum allgemeinen Geschichtswissen und ist in unzähligen Publikationen aufgearbeitet.
Artikel aktualisiert am 12.04.2023