Die Hauswirte von Brodhagen wurden von den Naturaldiensten befreit und erhielten einen Pachtvertrag von 1792 bis 1813. Der Pachtvertrag wurde nicht mit den einzelnen Bauern, sondern im Ganzen mit den drei Hauswirten: Dorfschulze Bull, Gustav Pentzin und Claus Pentzin abgeschlossen. Die Bauern hafteten gesamtschuldnerisch. Bei dem Tod eines Hauswirtes erbte eines seiner Kinder, wenn es keine Einwände gegen dessen Tüchtigkeit gab. Das Amt behielt sich die freie Verfügbarkeit bei Erledigung des Gehöftes vor. Es setzte dann einen neuen Wirt oder einen Interimswirt ein. Letzteres für die Zeit bis ein Erbe das Gehöft übernehmen kann.
Basis für die Verpachtung war ein Feldregister der Brodhäger Dorfflur:
- Hauswirt Gustav Pentzien, Größe: 198 und 670 Quadratruten an Garten und Acker.
- Schulze Jochim Bulle, Größe: 178 und 464 Quadratruten an Garten und Acker.
- Hauswirt Claus Pentzien, Größe: 215 und 491 Quadratruten an Garten und Acker
- Gemeinschaftlich werden von diesen drei Hauswirten 52.622 Quadratruten Acker bewirtschaftet. Dieser ist in fünf Schläge zu je 45 bis 42 Ackerstücke eingeteilt. Weiden und Wiesen werden gemeinschaftlich genutzt.
- Zum Unbrauchbaren gehören die Wege von Brodhagen nach Steffenshagen, nach Stülow, zum Kellerswald, nach Reddelich, eine Landstraße von Kröpelin nach Doberan, die offensichtlich durch Brodhagen führte und die Dorfstraße.
- Als Büdner werden Beuckmann, Pentzien und Wendelborn sowie der Schulmeister genannt, die jeweils 98 Quadratruten haben.
Siehe auch: Die Geschichte der Brodhäger Höfe
Artikel aktualisiert am 13.04.2023