Die Zeit der Säkularisierung des Klosterbesitzes, als Folge der Reformation, lief alles andere als geordnet ab. Die Verwaltung des Klosterbesitzes fand zunächst von Schwerin aus statt. Jürgen Rathenow wurde als Amtshauptmann ernannt und sein Küchenmeister war Peter Knesenbeck.
Die Zeit nach 1552 war geprägt von Streitereien innerhalb der Herzogsfamilie, wer welchen Teil des ehemaligen Klosterbesitzes erhält. Munter verpfändete ein Herzog Teile des Besitzes, ohne dass der andere informiert wurde. Der Hauptmann musste Befehle von beiden Herzögen entgegen nehmen, was sicher kein leichtes Unterfangen war. Nachdem die Aufteilung der Verwaltung des Klosterbesitzes zwischen den Ämtern Schwaan und Bukow verworfen wurde, wurde 1557 das Amt Doberan-Marienehe gegründet. Vom Kloster Marienehe wurde der östlich gelegene Klosterbesitz der Zisterzienser verwaltet. Dieses wurde 1552 geplündert und die Mönche von dort verjagt. Später war nur noch vom Amt Doberan die Rede.
Als Vertreter der Landesherren übte der Amtmann auch die Gerichtsbarkeit aus. Es wurde ein Amtsbuch eingerichtet mit den Namen der im Amtsgebiet lebenden Untertanen. In Reddelich gab es neun Hufenbesitzer auch Amtsbauern genannt, und zwar: Valentin Brannow, Hans Bolden, Martin Klöcking, Friedrich Koch, Jürgen Prinike, Hinrich Kaffmeister, Terens Schaff, Claus Scherlefink und Hinrich Kröker. Als Kätner (in Mecklenburg meist als Kossaten bezeichnet) lebten in Reddelich Jürgen Wolter, Hinrich Staff, Hans Schaff und Hinrich Sperlefink.
Aus Brodhagen sind dort folgende Bewohner aufgeführt: Die Hüfner Achim Pauer als Schulze, Achim Kruth, Achim Bartelschege und Clauwer Möller. Dazu kommen Siebzehn Kätner, wie Clves Polchow, Dauge Bruhe, Dauge Bade, Claus Kedingk, Claves Jocher, Hans Bügge, Claves Kolchow, Hans Schloff, Hervetz Munch, Daug Hans, Tetke Barnekow, Hans Michels, Achim Lindman, Simon Schauwold, Achim Brandenburg, Daus Borkman und Tomas Janike. Auffällig ist die verhältnismäßig hohe Zahl von siebzehn angesiedelten Kossaten, die wenig Land besaßen und sich auf den Meiereien in Brodhagen, Vorderbollhagen und in Doberan verdingen mussten.
Auffällig ist auch, dass sich bei den aufgeführten Namen keine Bezüge zu den bekannten Einwohnern des 18. Jahrhunderts, geschweige denn zur Gegenwart, herstellen lassen. Da hat der Dreißigjährige Krieg die Stammbäume der Reddelicher und Brodhäger Familien wohl kräftig gemischt, was die Wohnorte angeht.
Nach einem Schlichtungsvertrag von 1556 wurde der der Besitz hälftig zwischen dem Schweriner und Güstrower Herzog aufgeteilt. Die Verwaltung erfolgte von Doberan aus, allerdings nicht zentral mit einem Beamtenstab. Jeder der beiden Herzöge hatte seine Beamten in Doberan zu sitzen. Das dies zu chaotischen Zuständen führte, ist leicht vorstellbar. Ob die Reddelicher und Brodhäger davon Nachteile hatten ist nicht bekannt. Für die Einwohner des Domaniums änderte sich grundsätzlich auch nicht viel. Statt an kirchliche Beamte zahlten sie ihre Abgaben an herzogliche Beamte, die nun auch die Grundherrschaft vorort ausübten.
Erst 1611 wurde diese Posse, durch den Teilungsvertrag von Fahrenholz, beendet. Der Amtsbereich Doberan fiel an Mecklenburg-Schwerin und hatte bis 1918 weitestgehend Bestand. Verwaltet wurde dort rein domanialer Besitz. Der Begriff Domanium steht für unmittelbaren Verfügungsbesitz des Herzogshauses. Es gehörte ihm, im Gegensatz zum ritterlichen Besitz, auch physisch. Zum Amtsbereich gehörten: Admannshagen, Allershagen, Althof, Bargeshagen, Bartenshagen, Boldenshagen, Vorder-, Hinter- und Bauer-Bollhagen (Klein-Bollhagen), Börgerende, Brodhagen, Brusow, Diedrichshagen, Glashagen, Hohenfelde, Hütten, Jennewitz, Ivendorf, Kammerhof, Lüningshagen, Nienhagen, Parkentin, Püschow, Rabenhorst, Reddelich, Rethwisch, Sandhagen, Satow, Schmadebeck, Steffenshagen, Steinbeck, Stülow, Wittenbeck und Ziegelhof (Althof). Hinzu kamen aus dem Marieneher Besitz: Marienehe, halb Elmenhorst, Schutow und Sievershagen.
Im Verlauf der Amtsgeschichte gab es immer wieder Verpfändungen von Teilen des Amtsbereiches als Sicherheiten für herzogliche Anleihen. Davon werden die Reddelicher und Brodhäger nicht viel mitbekommen haben. Das Doberaner Amt hatte eine gute Einnahmesituation, sodass die Verpfändungen immer eingelöst werden konnten.
Im Dreißigjährigen Krieg wurde das Doberaner Amt zum Tafelamt (Kämmerei) erklärt und genoss damit eine gewisse Schonung vor Plünderungen. Im Gegensatz zu anderen Ämtern, musste Doberan bei Friedensschluss 1648 kein Dorf als untergegangen erklären. Die aufgeführte völlige Verwüstung Reddelichs war – wie heute zu sehen – nur vorübergehend.
Dass der Doberaner Amtsbereich vergleichsweise glimpflich aus dem Dreißigjährigen Krieg gekommen ist, hat mehrere Gründe. Hauptsächlich war die – zumindest formale – Anerkennung der Eximierung als Tafelamt. Auch die kompakte Struktur und Grösse des Amtsbereiches spielte eine Rolle, wie auch eine verhältnismäßig gute Finanzsituation. Barnewitz [16] stellte auch die Person des Amtshauptmanns Joachim Vieregge heraus, der mit großem Engagement und Verhandlungsgeschick viel Unheil abwenden oder mildern konnte.
Die Rolle der Dorfschulzen
Bei Amtsgründung bestand die Hauptaufgabe der Schulzen in der Einziehung der Abgaben und der Durchsetzung von Weisungen und Anordnungen des Grundherren. Dafür bekam er einige Privilegien und Abgabenerleichterungen. Er rekrutierte sich aus der Bauernschaft der Dörfer. Lediglich nach dem Dreißigjährigen Krieg waren auch Kossaten als Schulzen verzeichnet. Die genauen Verhältnisse in Reddelich und Brodhagen sind nicht bekannt.
Im weiteren Verlauf galten die Schulzen de facto als Angestellte des Herzog und mussten einen Schulzeneid vor dem Amtshauptmann ableisten. Sie wurden vom Amt unter den Hauswirten ausgewählt und ernannt. Ihre Privilegien verloren sie im Laufe der Zeit, lediglich Kleinviehzehnt und Rauchhuhn wurde ihnen erlassen. Zu ihren Aufgaben kam die Beaufsichtigung der dienstfreien Bauern hinzu. Bis 1702 gehörte auch das Einreiten zu seinen Aufgaben. Ein Begriff, dessen Bedeutung bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts unklar war. Lehrmeinung ist, dass damit der Empfang und die Begleitung des Grundherren im Dorf gemeint war.
Die Verantwortlichkeit der Schulzen nahm im 18. Jahrhundert stetig zu. Sie waren für die Organisation der Feldarbeit bei den in Gemenge liegenden Äckern zuständig. In der Literatur kursierte der Spruch: »Wehe dem Dorf, das keinen tüchtigen Schulzen hat.« Zum Ende des 18. Jahrhundert bildete sich eine gewisse Erblichkeit des Schulzenamtes heraus.
Artikel aktualisiert am 19.03.2024