1171: Gründung des Klosters Doberan

Am 1. März 1171 wurde das Kloster Doberan im heutigen Althof, gegründet. Dieses war bis zur Reformation Besitzer von Reddelich und Gründer, wie Besitzer von Brodhagen. Daraus resultiert die Bedeutsamkeit für unsere Vorfahren.

Die Klostergründung

Der zum Christentum übergetretene obodritische Fürst Pribislaw stiftete das Kloster Doberan auf seinem Gut, dem jetzigen Althof. Es war an der östlichen Seite des Doberbaches gelegen. Dort war wahrscheinlich ein heiliger Hain, in dem die Slawen ihren Gott Dobran – den Gütigen verehrten. Die Klosterstätte befand sich in der Nähe des slawischen Dorfes Doberan – des guten Ortes.

Der Abt Konrad zog mit seinem Konvent, von zwölf Zisterziensermönchen aus Amelungsborn in Westfalen, in die neue Besitzung zu Althof ein. Der Slawenfürst Pribislaw stattet am 1. Februar 1177 das Kloster mit einem Gebiet aus, zu dem Doberan (Althof), Parkantin (Parkentin), villa Slauica Doberan (Doberan), Petucha (Hohenfelde), Stulue (Stülow), Raducle (Reddelich), Crupelin (Kröpelin) und Wilsna (Wilsen) gehörten. Diese Dörfer lagen fast alle am Handelsweg von Rostock nach Wismar. Sie umfassten ein Gebiet, das von umfangreichen Grenzwäldern umgeben war. Eine Stiftungsurkunde des Fürsten Pribislaw ist nicht bekannt. Dagegen kennen wir aus einer späteren Urkunde des Bischofs Berno den ersten Güterbesitz, den Pribislaw dem Kloster verlieh. So wurde der 1. Februar 1177 zum Gründungsdatum von Reddelich. Berno, Bischof von Mecklenburg, schenkte dem Kloster Doberan den Zehnten von dem Gebiete, mit welchem der Slawenfürst Pribislaw das Kloster ausgestattet hatte. Dem Abt verlieh er das Recht der freien Verfügung über die Kirchen innerhalb des Klostergebietes. Zu diesen geistlichen Rechten gehörten das Patronatsrecht über die Kirchen, die Einsetzung der Priester, das Recht der Taufe und des Begräbnisses. Die später erbaute Kirche Steffenshagen, zu deren Kirchspiel Reddelich und Brodhagen auch jetzt noch (2021) gehören, war eine der Patronatskirchen der Abtei Doberan. Als Vertreter der Pfarrgemeinde wurden Kirchenjurate (Verwalter der Finanzen) eingesetzt.

Zu den Privilgien des Klosters sollte man wissen, dass die Interpretation der spärlichen Unterlagen darüber umstritten ist. Als Quelle gibt es dafür lediglich das Mecklenburger Urkundenbuch (MUB). Also die Abschrift einer Abschrift von einer, im 15. Jahrhunder von einem Bischof beglaubigten, Abschrift. Die Mönche hatten im Mittelalter quasi das Monopol bei der Verfassung von Texten und waren, erwiesenermaßen, nicht zimperlich, was eine gewisse Freiheit bei den Fakten und Wahrheiten anbelangt. Man könnte auch von einer hohen Fälschungsbereitschaft sprechen.

Das Kloster in Althof wurde bei kriegerischen Auseinandersetzungen am 10. November 1179 vernichtet und alle Mönche umgebracht. Im Jahr 1186 erfolgte die Neuansiedlung des Klosters in Doberan, dessen Weihe am 25. Juni 1186 war. Bischof Brunward von Schwerin weihte am 12. Oktober 1232 die romanische Kirche in Doberan, die heute als Doberaner Münster überregionale Bedeutung hat.

Das Kloster als Grundherr

In einer Urkunde vom 8. April 1189 bescheinigte der Fürst Nicolaus dem Kloster (angeblich):

… dass kein Graf, kein Vogt oder eine andere weltliche Gewalt sich irgend welches Rechts über die Güter, Sachen oder Leute des Klosters ohne Genehmigung des Abtes anmaßen solle. Ihm allein sollte im ganzen Gebiet die ausschließliche Verwaltung und Gerichtsbarkeit oder die Bestellung der Beamten zur Verwaltung und zum Gericht zustehen. Die Leute, die die Ländereien der Brüderschaft bebauten und unter ihnen auf ihren Dörfern wohnten, sollen vom Burgen- und Brückenbau und von anderen allgemeinen Diensten beständig frei sein, um desto besser der Brüderschaft dienen zu können.

Damit war die Grundherrschaft der Klöster – also auch des Doberaners – über die Klosterdörfer besiegelt. Die Bauern befanden sich nun in feudaler Abhängigkeit vom geistlichen Grundherrn. Ihre Abgaben und Dienste bestimmten die Wirtschaftskraft des Klosters und gestatteten neben den Leistungen der Mönche und Laienbrüder den Bau des großartigen Doberaner Münsters. Die Strafgerichtsbarkeit war eine ergiebige Einnahmequelle des Klosters. Gericht hielt der Klostervogt unter freiem Himmel unter einer Gerichtslinde auf dem Brusower Gebiet.

Im Spätmittelalter war die Herrschaftsform des Feudalismus ausgebildet. Grundlage war das Eigentum der Feudalherren, des Adels und der Geistlichkeit an Grund und Boden. Diese hatten die Verfügungsgewalt über die Bauern, die Frondienste leisten und Abgaben zahlen mussten. Das Christentum bestimmte das Weltbild der Menschen im Feudalismus. Unsere Vorfahren in Reddelich lebten seit der ersten urkundlichen Erwähnung unseres Heimatortes im Jahre 1177 weit über drei Jahrhunderte bis 1552 unter dem Krummstab, also unter der Herrschaft der Geistlichkeit des Doberaner Klosters. Der Krummstab des Abtes war nämlich das religiöse Herrschaftssymbol. Wir finden ihn heute noch neben dem Hirsch und dem Schwan im Wappen der Stadt Bad Doberan.

Aus der Skizze im Anhang geht hervor, dass die anfänglichen Doberaner Besitzungen ein geschlossenes, faktisch eigenständiges Territorium darstellen. Die oben genannten slawischen Dörfer waren umgeben von größeren Waldgebieten. Das dem Kloster Doberan durch eine Schenkung übereignete gesamte Territorium war dünn besiedelt. Das war auch der Grund, warum die obotritischen Fürsten Pribislaw und sein Sohn Borwin I. die Mönche ins Land holten und das Kloster gründeten. Diese sollten die Erschließung der Waldgebiete in die Wege leiten, indem sie deutsche Bauern ins Land holten. Die Deutschen siedelten hier, rodeten die Wälder und gründeten die Dörfer Nienhagen, Steinbeck, Rabenhorst, Bartenshagen, Allershagen, Bargeshagen und Admannshagen. Daraus können wir ableiten, dass im Klostergebiet die Bewohner der slawischen Dörfer, so auch in Raducle, nicht verdrängt oder vernichtet wurden. Die ansässige Bevölkerung und die zugezogenen Siedler wirkten gemeinsam am Landesausbau in den Besitzungen des Doberaner Klosters. Eingeleitet wurde das also nicht in erster Linie durch das Kloster Doberan, sondern durch die wendischen Fürsten, die sich das Wissen und Können der Mönche und der Konversen sowie der deutschen Bauern zunutze machten. Konversen waren eine wichtige wirtschaftliche Stütze des Klosters. Sie waren Klosterbrüder, lebten also nach den Ordensregeln, empfingen aber keine kirchlichen Weihen. Sie übten vorwiegend körperliche Arbeiten aus.

In den Hagenorten wurden Klostergüter angelegt. In der näheren Umgebung von Reddelich sind Steffenshagen (Ersterwähnung 1273), Bollhagen (1273) und Brodhagen (1311) zu nennen. Die Erträge und Abgaben aus diesen landwirtschaftlichen Betrieben machten vor allem die große Wirtschaftskraft des Doberaner Klosters aus. Diese Wirtschaftskraft war auch die Voraussetzung für den Bau des Doberaner Münsters, das wir heute wegen seiner prächtigen Architektur bewundern. Es wurde innerhalb von sechzig Jahren komplett erbaut, was im Mittelalter eine große Leistung war.

Im Mittelalter herrschte das Faustrecht. Raubritter überfielen Kaufmannszüge. Stadtsoldaten bedrohten die Dörfer der Umgebung und plünderten sie aus. So fügte eine Rostocker Söldnertruppe im Jahre 1312 den Gütern des Doberaner Klosters Kriegsschäden zu (mehr …). Dazu wurde vom Kloster ein Schadenregister verfasst, das uns im MUB erhalten geblieben ist. Dieses Register ist eines der wenigen, erhaltenen Überlieferungen aus dieser Zeit für unsere Region und hilft Historikern, wertvolle Rückschlüsse zu ziehen. Das Doberaner Kloster hatte demnach sechs Klosterhöfe, Grangien bzw. Curien genannt, wie Rethwisch, Satow, Althof, zwei in Bollhagen und Alt Farpen. 132 Bauernhöfe waren dem Kloster dienst- und abgabepflichtig.

Die Wirtschaftskraft des Klosters

In der Zeit von 1300 bis 1350 reduzierte das Einbrechen eines kälteren Klimas die Ernten. Hungersnöte von 1315 bis 1317 und Seuchen verringerten die Bevölkerung auf die Hälfte. 1348 bis 1352 herrschte die Pest in Mecklenburg und in ganz Europa. Die Zahl der Bevölkerung ging nach 1350 durch die Pest merklich zurück. Der dritte Teil der Bevölkerung wurde in Mecklenburg dahingerafft. Es entstanden viele Wüstungen. Die Auswirkungen im Klostergebiet waren allerdings nicht so extrem.

Das Kloster stützte sich wirtschaftlich auf das Eigentum an den großen Klosterhöfen und den Bauerndörfern. Der Zisterzienserorden, dem widerum das Kloster gehörte, war bekannt für seine Wirtschaftsleistung auf hohem Niveau. Das Kloster, als wirtschaftlich selbstständige Einheit, betrieb eine konsequente Expansionspolitik. Als die Neugründungen von Siedlungen abebbte kauften sie Dorfschaften und Rittergüter auf. Die Abgaben und Frondienste der Bauern und die Erträge der Klosterhöfe verschafften die nötigen Einnahmen dazu.

Die weitsichtige Wirtschaftspolitik des Klosters nutzte auch den Einwohnern ihres Einflussgebietes. Durch die hohe Wirtschaftsleistung trafen sie Wetterunbilden oder kämpferische Auseinandersetzungen ihrer Grundherren nicht so hart als anderswo. Als Grundherr nutzte das Kloster, zur Optimierung von Wirtschaftsstrukturen auch das Instrument der Legungen. So wurden für die Entwicklung ihrer Hausgüter (Grangien) Bauernhufen gelegt. Bollhagen ist ein Beispiel aus der Nachbarschaft dafür. Was weniger bekannt ist, das Kloster legte auch erworbene Rittergüter zu Bauenhufen, wenn dies wirtschaftliche Vorteile brachte.

Für unsere Nachbarn Stülow und Hohenfelde ist belegt, dass diese Dörfer 1552 nicht in Hufen aufgeteilt waren. Hingegen zählt Reddelich zu den Stiftungsdörfern, die bereits frühzeitig germanisiert, also in Hufen aufgeteilt, wurden.

Eine gänzlich andere Entwicklung nahm Brodhagen. Da es sich um eine der letzten Neugründungen aus diese Zeit handelte galt dort von Beginn an die Hufenverfassung. Am 19. März 1311 wurde Brodhagen als Brothaghen erstmalig urkundlich erwähnt. Johann, Fürst von Werle, nahm das Kloster Doberan mit dessen Gütern in seinen Schutz und bestätigte demselben die von seinen Vorfahren gemachten Schenkungen in seiner Herrschaft. Diese urkundliche Zusicherung wurde in Brodhagen ausgeführt und gegeben und gilt als Gründungsdatum von Brodhagen.

Als Klosterbesitz wurde in Brodhagen auch eine Meierei (Pachthof) aufgeführt. Dies legt nahe, dass Brodhagen von Beginn an als Dorf gegründet wurde, in dem deutsche Siedler unter Anleitung eines Konversen Acker und Weiden urbar machten. Ihnen wurden beschränkte Eigentumsrechte an dem, von ihnen urbar gemachten Land zugebilligt. Sie durften es vererben und wurden im Falle einer Legung entschädigt. Frei verkaufen durften sie das Land allerdings nicht. Nicht belegt, aber sehr wahrscheinlich ist, dass die Siedler bei der Urbarmachung der Meierei helfen mussten.

Nach Barnewitz [16] wurden dort von vorneherein Kossaten (Hausbesitzer mit wenig Land) mit angesiedelt, die sich mit Landwirtschaft selbst versorgten und als Landarbeiter oder Handwerker arbeiteten. Brodhagen war vor 1552 das einzige Dorf im Klosterbereich, in dem mehr Kossaten (17) als Bauern (4) lebten. Als Ursache ist die Nähe zum Kloster anzunehmen. Die Brodhäger Kossaten werden mehrheitlich auf dem Klosterhof gearbeitet haben.

Beispielgebend ist auch die Entwicklung späterer Domänen wie Brodhagen. Gegründet wurden diese von Konversen, die sozusagen als Vertreter des Grundherren, bei der Dorfgründung dabei waren. Dabei hatten diese Anfangs noch den Charakter eines Klosterhofes, auch wenn diese kaum größer als eine Bauernhufe waren. Mit zunehmender Wirtschaftskraft veränderte sich die Rolle des Hofmeisters (verantwortlicher Konverse). Wirtschafte er Anfangs auf Rechnung des Klosters, übernahm er nach und nach die Rolle eines Zeitpächters. Der Klosterhof wurde zur Meierei. Diese hatte Abgaben an das Kloster und dem Herzoghaus zu entrichten. Der Hofmeister hatte auch auf eigene Rechnung die Bauten des Hofes instand zu halten und die Dienstboten zu entlohnen. Die Hofwehr (Vieh, Saatgut und Inventar) blieben Klostereigentum. Im Gegenzug konnte er über den Reingewinn aus der Bewirtschaftung verfügen. Nach Meinung von Historikern ist dieser aber selten über ein gutes Hofmeistergehalt hinausgegangen. Als Konverse hatte er aber auch keine Familie zu versorgen. Brodhagen, mit seinen kargen Böden, dürfte wohl auch damals wenig Gewinn abgeworfen haben. Nach 1500 ging das Kloster dazu über, einzelne Höfe an weltliche Pächter (Meier) auf Zeit zu verpachten. Wann das für Brodhagen zutraf konnte noch nicht ermittelt werden. 1552 wurde in den Akten von Brodhagen eine Meierei geführt.

Egal ob Reddelicher oder Brodhäger, ob Bauer oder Kossat, alle sahen sich einem Wust von Abgaben gegenüber. Dabei herrschte alles, nur keine Einheitlichkeit. Lediglich die erste Steuer an den Grundherren, den Zehnt für das Kloster, mussten alle und direkt an das Kloster abgeben. Die Abgabe war 1552 teilweise als Naturalien (Korn, Kleinvieh) und teilweise in Geld (Fohlen, Kälber, Bienen) zu entrichten. Als Besonderheit fand Barnewitz heraus, dass im Doberaner Klosterbereich offensichtlich kein Zehnt auf Schweine erhoben wurde.

In den Unterlagen finden sich nominale Werte, die eine Wertvorstellung für damals vermitteln. So betrug der Zehnt um 1550 für ein Kalb einen halben Schilling (ß) und für ein Fohlen und einen Bienenstock jeweils ein Schilling. Auf Flachs wurde ein fixer Betrag erhoben und der Anbau wurde reglementiert um die Kornernte nicht zu schmälern. Eine Besonderheit des Doberaner Klosters war die Forderung eines Königshuhns, jeweils eines je Bauern- und Kossatenstelle, die es sonst nirgends in Mecklenburg gab. Die Kossaten waren vom Kornzehnt befreit. Das Rauchhuhn, eine der ältesten Abgaben in Deutschland, musste jeder Haushalt abgeben. Nach Barnewitz ist der Begriff von ro hon (Huhn das rauht) abgeleitet, also ein Huhn in der Mauser. Als zusätzliche Abgaben zur Zeit der Säkularisierung tauchen in den Unterlagen das Wischgeld (eine Art Wiesenpacht) auf sowie das Ablager (Unterkunft und Versorgung für Hochherrschaften (Äbte, Herzöge), wenn diese in der Region weilten). Diese Abgaben sammelte der Dorfschulze ein.

Während der gesamten Klosterzeit hatten die Bauern und Kossaten zunehmend Dienste auf den Klosterhöfen zu leisten. Dies ging in manchen Gegenden soweit, dass der Landesherr einschreiten musste um den Bauern Zeit für die eigene Wirtschaft zu verschaffen. Bis zur Säkularisation ist daraus ein kompliziertes Regelwerk geworden.

Ein weiterer Teil von Abgaben war als Bede an den Landesherren zu entrichten. Bis um 1300 waren die Klosterdörfer von der Bede befreit. Offensichtlich um die Neuansiedlung zu fördern. Ab dem 15. Jahrhundert wurden die Bedezahlungen fixiert. So hatte Reddelich 1429 18 ½ Mark Lübisch zu entrichten. Zu einer nicht unerheblichen Abgabe hat sich das Ablager für den Herzog entwickelt. Aus einer Erweisung der Gastfreundschaft bei herzoglichen Besuchen, insbesondere Jagden, wurde bis 1552 eine feste Abgabe. So hatten die Dörfer und Höfe einen Ochsen, mehrere Tonnen Bier, Schweine Schafe und Hafer für die herrschaftlichen Pferde zu liefern. Darüber hinaus wurden, meist zwei Dörfer gemeinsam verpflichtet, die herzoglichen Jäger zu bewirten. Da fiel das Stiefelgeld und das Amtmannsgeniess für die Beamten des Herzogs kaum noch ins Gewicht.

Ständigem Wandel war auch die Gerichtsbarkeit unterzogen. Das Kloster war bestrebt, soviel Gerichtsbarkeit wie möglich an sich zu ziehen. Bagatellsachen wurden anfänglich durch Freischulzen in den Dörfern entschieden. Diese Privilegien gingen jedoch bald durch Kauf, Verpfändung oder Schenkung an das Kloster. Das Hochgericht über Hals und Hand blieb meist beim Landesherren. Reddelich und Brodhagen gehörten zum Gerichtsbezirk des Amtes Schwaan. Allerdings hatte das Kloster 1552 in 13 von 29 Dörfern im späteren Amtsbereich Doberan auch das Hochgericht erworben.

In den geistlichen Herrschaftsgebieten, im Unterschied zu den Besitzungen der Ritterschaft, hatten die Bauern und Kossaten in der Regel mehr Rechtssicherheit und bessere Lebensbedingungen, so auch unter der Grundherrschaft des Doberaner Klosters. Es entstand das Sprichwort »Unterm Krummstab ist gut leben«. Entgegen der Entwicklung im restlichen Klosterbereich, verringerte sich die Zahl der Einwohner in Reddelich auf acht Familien im Jahr 1552. Eine Ursache dafür war nicht zu ermitteln.

Anhang

Artikel aktualisiert am 03.04.2024